Die Enzyklika "Humanae vitae" im Lichte von "Veritatis splendor"
Authors
More about the book
Am 25. Juli 2008 jährt sich zum 40. Male das Erscheinen der Enzyklika ‚Humanae vitae’ (HV) Papst Pauls VI. Gerade im deutschen Katholizismus formierte sich sogleich nach deren Veröffentlichung lautstarker Protest, der sich vor allem gegen die zentrale aber gewiss nicht allein bedeutsame Aussage richtete, jede Handlung sei „verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel“ (HV 14). Eine ablehnende bzw. gleichgültige Haltung dominiert in theoretischer wie in praktischer Hinsicht, so muss wohl festgestellt werden, bis in die Gegenwart hinein. Andererseits wird mehr und mehr die prophetische Bedeutung von ‚Humanae vitae’ erkannt, da die unheilvollen Auswirkungen eines technisierten Auseinanderreißens von geschlechtlicher Hingabe und Fruchtbarkeit hinsichtlich der persönlichen Lebensgestaltung und zugleich hinsichtlich gesellschaftlicher Fragestellungen immer offener zutage treten. So ist es - vielleicht mehr denn je - ein Gebot der Stunde, die Wahrheit der kirchlichen Lehre, die nicht von der Kirche erdacht, sondern in autoritativer Auslegung des natürlichen Sittengesetzes und des biblischen Menschenbildes empfangen ist und dargelegt wird, entschieden um der Menschen willen zu verkünden. Die vorliegende Arbeit hat sich nun der Aufgabe angenommen, unter Führung der Moralenzyklika ‚Veritatis splendor’ Johannes Pauls II. aus dem Jahre 1993 ausgewählte Problemfelder moraltheologischer Auseinandersetzung für die Bewertung der kirchlichen Lehre zur ‚verantorteten Elternschaft’ gerade auch unter Abwehr kontroverser Stellungnahmen zu diskutieren. Dabei geht es zum einen um die Kompetenz des kirchlichen Lehramtes und um die Berechtigung des lehramtlichen Anspruches auf Verkündigung der Wahrheit vor allem im Bereich des natürlichen Sittengesetzes. Zum anderen soll der innere Wahrheitsgehalt dieser Lehre verdeutlicht werden, so dass das Ineinander von Autorität und Argument klar hervortritt. Nachdem so der Anspruch der Wahrheit formuliert ist, stehen abschließend Fragen nach dem persönlichen Gewissen und einer angemessenen Umsetzung der kirchlichen Lehre im Mittelpunkt des Interesses. Ganz nebenbei und zugleich doch auch ganz zentral wird das nicht unproblematische „Wort der deutschen Bischöfe zur seelsorglichen Lage nach dem Erscheinen der Enzyklika ‚Humanae vitae’“, die sog. ‚Königsteiner Erklärung’ (KE), vom 30. August 1968 einer kritischen Würdigung unterzogen, die die Dringlichkeit des Anliegens unterstreicht, dieses Schreiben seitens der verantwortlichen Bischöfe einer Revision zu unterziehen. Christian Schulz, geb. 1969 in Oberhausen/NRW; 1989 Abitur am Theodor-Heuss-Gymnasium in Dinslaken; 1989-1994 Theologiestudium in Münster und Salzburg; 1996 Diakonen- und 1997 Priesterweihe (Diözese Feldkirch/Österreich); 1997-2001 Kaplan in Lustenau; Sept. 2001- Sept. 2008 Pfarrer in Bartholomäberg, Innerberg und St. Anton i. M., ab Sept. 2008 Einsatz in der Diözese Augsburg; 2008 Promotion mit der vorliegenden Arbeit zum Dr. theol. an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg.