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Der Begriff der Furcht bei Luther

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Erfahrung, Deutung und Bewältigung von Furcht spielen eine Schlüsselrolle in der Entwicklung der reformatorischen Theologie Luthers. Thorsten Dietz zeichnet das theologische Verständnis von Furcht nach, wie Luther es in seinen Anfängen (1513-1519) in Auseinandersetzung mit der Tradition (Augustin, Scholastik, Frömmigkeitstheologie und Mystik) gewonnen hat. Neben der Rekonstruktion der theologischen Entwicklung Luthers am Leitfaden des Furchtbegriffs wendet sich Dietz zwei Problemkreisen aus Luthers Reifezeit zu: dem Verständnis der Gottesfurcht in der Auslegung des ersten Gebotes Ende der 20er Jahre und der Auseinandersetzung um die Buße in den Antinomerdisputationen Ende der 30er Jahre. Deutlich wird dabei, dass die Überwindung der Furcht durch den Glauben nicht ein für alle mal zu vollziehen ist. Die Unterscheidung von Gesetz und Evangelium impliziert eine Anleitung, die bleibende Bedrohung der Angst wahrzunehmen und je neu zu überwinden. In der Interpretation der Gottesfurcht als Erfüllungsmoment des ersten Gebotes sowie in der bleibenden Zuordnung der Furcht zur Erfahrung des Gesetzes zeigt sich die Leistungsfähigkeit der theologischen Angstdeutung Luthers, Angst unverstellt wahrnehmen und empfinden, darin aber auch bewältigen und überwinden zu können. Ausgehend von der historischen Rekonstruktion stellt sich die systematische Frage, welchen Gewinn Luthers Theologie für die Deutung und Bewältigung von Angst als Phänomen menschlichen Lebens erbringt. Dabei bezieht sich Thorsten Dietz auf theologische Interpretationen der Angst im 20. Jahrhundert sowie auf unterschiedliche psychologische Perspektiven der Gegenwart. Diese Arbeit wurde von der Luther-Gesellschaft (Wittenberg) mit dem Martin-Luther-Preis für den akademischen Nachwuchs ausgezeichnet.

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2009

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