Normen und Reformen in ostschwäbischen Augustiner-Chorherrenstiften
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Die Augustinusregel und andere normative Texte konnten in den Stiften der Augustiner-Chorherren nur dann erfolgreich als Leitlinien für das gemeinschaftliche Leben dienen, wenn ihre Einhaltung durch äußere und interne Reforminstanzen überwacht und durchgesetzt wurde. Über diese grundlegende lokale Funktion hinaus waren Normen und Reformen aber auch als stiftsübergreifend verbindender Faktor wirksam und formten so Verfassung und Selbstverständnis der nicht ordensmäßig organisierten Regularkanoniker. Die vorliegende Studie untersucht diesen Einfluß am Beispiel der drei ostschwäbischen Stifte Hl. Kreuz und St. Georg in Augsburg sowie St. Georg und Maria in Wettenhausen; sie würdigt so die historische Bedeutung des in Deutschland seit der Säkularisation weitgehend vergessenen Ordens der regulierten Chorherren vom hl. Augustinus.