Streiks in Gottes Häusern
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In einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 wurde höchstrichterlich festgestellt, dass Streiks in kirchlichen Betrieben möglich sind. Damit wurde zumindest anerkannt, dass auch für kirchliche Arbeitgeber das Grundgesetz gilt, wenngleich immer noch mit Sonderrechten. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas sind die größten Anbieter im Sozial- und Gesundheitsdienst. Bundesweit gibt es Tausende kirchliche Einrichtungen mit etwa einer Million Beschäftigter, deren Arbeitseinkommen de facto aus Mitteln der öffentlichen Hand, den Sozial- und Pflegekassen bestritten werden. Der neoliberale Umbau des bundesdeutschen Sozialstaats hat vor kirchlichen Einrichtungen nicht halt gemacht. Das spüren die Beschäftigten, denn immer häufiger wird unter Verweis auf 'kirchliche Sonderregelungen' und ohne Tarifvertrag das Ansinnen nach ordentlicher Bezahlung und vernünftigen Arbeitsbedingungen abgewehrt. Und immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Leiharbeits- und ausgegliederten Firmen beschäftigt, mit noch einmal deutlich schlechterer Bezahlung. Auch Befristung, Teilzeit, Arbeitsverdichtung und Lohnkürzungen sind mittlerweile zu 'normalen' Instrumenten kirchlicher Betriebspolitik geworden. Die Autorinnen und Autoren leuchten die Hintergründe des kirchlichen Sonderstatus aus. Sie entwickeln Perspektiven, wie kirchliche Einrichtungen trotzdem sozial fair agieren könnten. Und sie berichten darüber, mit welchen originellen Ideen immer mehr Beschäftigte selbstbewusst und widerständig in kirchlichen Betrieben gewerkschaftlich aktiv sind. Christliche Nächstenliebe darf nicht vor den Türen von Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeheimen halt machen, Gott steht auf der Seite der Beschäftigten.