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Das Domkapitel des Bistums Basel bewahrte als einziges der Welt das früher übliche Bischofswahlrecht - ein Kompromissvorschlag aus Rom, um 1828 ein Konkordat abschliessen zu können. Darin wird dem Basler Bischof auch zugestanden, einen Weihbischof ernennen zu können. Die erste Studie stellt die theoretischen Grundlagen und die praktischen Auswirkungen dieser Bestimmung vor. Die zweite Studie beschäftigt sich mit der spannungsreichen Geschichte der Diözesankonferenz des Bistums Basel, einer Vertretung der insgesamt zehn Diözesanstände, die sich aus dem staatskirchlichen Denken des 19. Jahrhunderts lösen konnte.
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Der Weihbischof im Bistum Basel - die Diözesankonferenz des Bistums Basel, Urban Fink
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- 2015
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