Auswirkungen von BEPS auf die Begründung und Besteuerung von Betriebsstätten
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In den vergangenen Jahren wurden legale Steuervermeidungsstrategien global agierender Konzerne Gegenstand öffentlicher Diskussionen und erlangten mediale Aufmerksamkeit. Im Zentrum der Berichterstattung standen US-amerikanische Großkonzerne, die regelmäßig der IT-Branche zugeordnet werden konnten. Die Großkonzerne konnten durch die Anwendung von bestimmten Steuergestaltungsmodellen, durch die Ausnutzung der fehlenden Harmonisierung der verschiedenen Steuerjurisdiktionen und den daraus resultierenden Inkongruenzen, ihre Steuerbelastung deutlich reduzieren oder teilweise vollständig vermeiden. Die G20-Staaten erteilten der OECD den Auftrag, der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage durch entsprechende Maßnahmen und Anpassungen zu begegnen. Ab dem Jahr 2013 befasste sich die OECD i. R. des Base Erosion Profit Shifting (BEPS) Projekts mit der Verhinderung von Steuervermeidungsstrategien multinationaler Unternehmen und veröffentlichte im Jahr 2015 den sog. BEPS-Aktionsplan, welcher 15 Aktionspunkte umfasste. Ein Schwerpunktthema stellt dabei die Besteuerung der digitalen Wirtschaft und digitalen Geschäftsmodelle dar. Als eine konkrete Anpassung wird die in Aktionspunkt 7 vorangetriebene Änderung der Betriebsstättendefinition gesehen. Die neue Betriebsstättendefinition in Art. 5 OECD-MA 2017 unterstützt die Bemühungen einer stärkeren Verknüpfung der Besteuerung mit dem Ort der tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität und Wertschöpfung. Zusätzlich werden mögliche Ausweichreaktionen auf die bisherige Betriebsstättendefinition mit den vorgesehenen Anpassungen in Aktionspunkt 7 entgegengetreten. Allerdings verfehlt die überarbeitete Betriebsstättendefinition das zunächst angeführte Ziel, digitale Transaktionen und die digitale Wirtschaft verstärkt einer Besteuerung zu unterwerfen. Die Implementierung der in Aktionspunkt 7 vorgeschlagenen Anpassung der Betriebsstättendefinition erfordert u. a. die Anpassung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen. Für eine einheitliche und flächendeckende Übernahme in die bestehenden bilateralen Verträge hat die OECD in Aktionspunkt 15 das multilaterale Instrument aufgenommen. Die bisher unter Aktionspunkt 1 geführte Diskussion der gerechten Verteilung der Besteuerungsrechte, in einer sich stetig verändernden und zunehmend globalisierten Welt, hat sich im Jahr 2019 zu einem zwei-Säulen-Modell fortentwickelt (sog. BEPS 2.0). Dadurch konzentriert sich die Arbeit durch das Inclusive Framework in der post-BEPS Welt verstärkt auf die Besteuerung der digitalen Wirtschaft.