Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Artikel 1 des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten und zur Änderung verschiedener Gesetze über den Zugang zu anderen Heilberufen) (Diätassistentengesetz - DiätAssG)
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Der Text des Diätassistentengesetzes regelt die Berufsausübung von Diätassistentinnen und Diätassistenten in Deutschland. Er umfasst die Definition des Berufs, die Anforderungen an die Ausbildung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu diesem Heilberuf. Zudem werden Änderungen an bestehenden Gesetzen aufgeführt, die den Zugang zu anderen Heilberufen betreffen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der diätetischen Versorgung zu sichern und die Professionalisierung im Gesundheitswesen zu fördern.
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Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Artikel 1 des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten und zur Änderung verschiedener Gesetze über den Zugang zu anderen Heilberufen) (Diätassistentengesetz - DiätAssG), ohne Autor
- Language
- Released
- 2013
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- Title
- Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Artikel 1 des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten und zur Änderung verschiedener Gesetze über den Zugang zu anderen Heilberufen) (Diätassistentengesetz - DiätAssG)
- Language
- German
- Authors
- ohne Autor
- Publisher
- Outlook Verlag
- Publisher
- 2013
- Format
- Paperback
- ISBN13
- 9783864039720
- Category
- Legal literature
- Description
- Der Text des Diätassistentengesetzes regelt die Berufsausübung von Diätassistentinnen und Diätassistenten in Deutschland. Er umfasst die Definition des Berufs, die Anforderungen an die Ausbildung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu diesem Heilberuf. Zudem werden Änderungen an bestehenden Gesetzen aufgeführt, die den Zugang zu anderen Heilberufen betreffen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der diätetischen Versorgung zu sichern und die Professionalisierung im Gesundheitswesen zu fördern.