Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund. Compliance Pflichten im Konzern?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Universität Kassel (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Corporate Compliance, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Compliance hat zunehmend an Bedeutung gewonnen und hielt auch Einzug in Deutschland. Ursprünglich stammt der Begriff aus der anglo-amerikanischen Bankenwelt, es stellte dort ein systematisches Konzept zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens in den Risikobereichen der Banken dar. Zunächst erhielt Compliance Einzug im Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Sodann wurde bemerkt, dass hinter dem Compliance ein verallgemeinerungsfähiger Regelungsansatz steckt, dieser wurde aus der Überwachungssorgfalt der Leitungsorgane abgeleitet und umfasst, dass Unternehmensleitung Gesetzesverstöße präventiv durch geeignete und zumutbare Schutzmaßnahmen verhindern sollen. Es sollen demnach Nachteile von der Gesellschaft, ihren Organen und den Beschäftigten ferngehalten werden. Compliance wird zudem in der Literatur wie folgt definiert: Compliance ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote gewährleisten sollen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde sodann aktualisiert und Compliance wurde als Standard guter Unternehmensführung hinzugefügt. Dieser steht unter der Ziffer 4.1.3 DCGK, welcher besagt, dass der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen hat und dieser auf deren Beachtung der Konzernunternehmen hin wirkt. Darüber hinaus hat der Vorstand nach Ziffer 3.4.2 DCGK den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Compliance zu informieren. Letztlich schlägt Ziffer 5.3.2 DCGK dem Aufsichtsrat vor, einen Prüfungsausschuss speziell für Compliance einzurichten. Bei Compliance geht es nicht darum, ob Gesetze eingehalten werden, sondern vielmehr darum wie dieses umzusetzen ist. Compliance umfasst sowohl Überwachungsmaßnahmen, die prüfen ob die Legalitätspflicht eingehalten wird, als auch solche die darauf hinwirken, dass gesetzliche Pflichten gesellschaftsintern eingehalten werden. Im Folgenden wird zunächst darauf eingegangen, nach welchen Rechtsgrundlagen sich eine Compliance-Pflicht aktienrechtlich unverbundener Unternehmen richtet. Sodann wird darauf eingegangen, inwiefern sich diese auf aktienrechtlich verbundene Unternehmen übertragen lassen, bzw. ob diese ebenso für aktienrechtlich verbundene Unternehmen anwendbar sind. [...]