Niederlassungsfreiheit und Sitzverlegung von Gesellschaften nach MoMiG
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in den Rs. Daily Mail , Centros , Überseering , Inspire Art und der in Folge proklamierte Wettbewerb der Gesellschaftsrechte hat den deutschen Gesetzgeber dazu bewogen, sein nationales Gesellschaftsrecht anzupassen. Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) passierte am 23.05.2007 das Bundeskabinett und ist im November 2008 in Kraft getreten. Die Bundesregierung will durch das Gesetz neben anderen vielfältigen Modernisierungen des GmbH-Rechts insbesondere eine umfassende Mobilität von Gesellschaften ermöglichen. Mit dem MoMiG soll es durch die Streichung der § 5 Abs. 2 AktG und § 4a Abs. 2 GmbHG dt. Gesellschaften nunmehr ermöglicht werden, einen tatsächlichen Verwaltungssitz auch im Ausland zu wählen. Fast zeitgleich stellte der Rat für Internationales Privatrecht (RfIPR) im Rahmen der 5. EU-Gesellschaftsrechts- und Corporate Governance-Conference am 27. und 28. Juni 2007 in Berlin seinen Vorschlag zu einer EU- Verordnung über das für Gesellschaften anwendbare Recht und parallele bzw. alternative Ergänzungen des dt. EGBGB einer europäischen Fachöffentlichkeit vor. Dabei traten erhebliche Differenzen zur Auffassung des EU-Kommissars McCreevy zutage, der offenbar gänzlich sowohl auf die Verabschiedung der 14. Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie wie auch sonst auf weitere Harmonisierungsmaßnahmen in diesem Bereich verzichten will und vielmehr eine weitgehende Klärung mit dem anstehenden Urteil in der Rs. Cartesiö (C-210/06) erwartet. Die nachfolgende Arbeit untersucht, inwieweit die im MoMiG ergriffenen Maßnahmen das Ziel einer umfassenden innereuropäischen Mobilität dt. Kapitalgesellschaften erreichen können bzw. welche Maßnahmen darüber hinaus mit Blick auf die vorgenannten Vorschläge des RfIPR notwendig wären. Dazu wird zunächst der EG-rechtliche Regelungsrahmen der Niederlassungsfreiheit umrissen (B), sodann wird die bisherige Rspr. des EUGH zur Niederlassungsfreiheit im Bezug auf die Sitzverlegungsmöglichkeiten dargestellt (C). Im Anschluss wird die aktuelle Rechtslage für das Deutsche Gesellschafts- und Internationale Privatrecht im Hinblick auf die Wirksamkeit der im MoMiG ergriffenen Maßnahmen untersucht (D). Schließlich werden die Ergebnisse und ein Ausblick in Thesen zusammengefasst (E).