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Die EU-Mitgliedstaaten handeln risikolos bei der rechtswidrigen Vergabe von Subventionen, während die Empfänger der steuerlichen Beihilfen die negativen Folgen des staatlichen Fehlverhaltens tragen. Eine alternative Rechtsfolge könnte helfen, dieses Problem zu lösen. Unionsrechtswidrige Beihilfen müssen von den Mitgliedstaaten zurückgefordert werden, was im Steuerrecht durch die Nacherhebung der nicht erhobenen Steuer geschieht. Bisher finden Vertrauensschutzgesichtspunkte und steuerrechtliche Besonderheiten kaum Berücksichtigung. Die Unsicherheit bei der Identifizierung von Steuerbeihilfen belastet einseitig die Steuerpflichtigen, während die Mitgliedstaaten keine negativen Konsequenzen für ihr rechtswidriges Verhalten tragen und sogar davon profitieren können. Der Autor untersucht daher den Tatbestand und die Rechtsfolgen des Beihilfenverbots aus steuerrechtlicher Sicht und analysiert, ob eine alternative Rechtsfolge zur Nachbesteuerung aus dem Unionsrecht abgeleitet werden kann und ob diese sogar eine unionsrechtliche Pflicht darstellen könnte. Die Untersuchung gliedert sich in mehrere Abschnitte, die die Bedeutung des Beihilfenverbots, die Bindung an unionsrechtliche Maßstäbe im Steuerrecht sowie die Rückforderungsmechanismen bei Verstößen behandeln. Abschließend werden die Ergebnisse in einer thesenartigen Zusammenfassung präsentiert.
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Nachversteuerung als Rechtsfolge des Verstoßes gegen das unionsrechtliche Beihilfenverbot, Michael Szymczak
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