Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. Reform des § 219a StGB
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 8, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) abgeschafft oder jedenfalls reformiert werden sollte. Die Lösung der Frage ist von besonders großem Interesse, weil die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen zu einer heftigen rechtspolitischen Diskussion über die Aufhebung oder Änderung des § 219a StGB geführt hat. Verschiedene Gesetzesentwürfe zur Aufhebung oder Änderung des § 219a StGB wurden bereits in den Bundestag eingebracht und kontrovers diskutiert. Zuletzt hat die Bundesregierung am 18.02.2019 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Bei der Abstimmung überwogen die Stimmen für eine entsprechende Reform mit 371 Stimmen, während 277 Stimmen gegen eine entsprechende Reform stimmten. Es haben sich trotz des Reformvorschlags viele verschiedene Ansichten gebildet, sodass es sich hierbei um ein gegenwärtig äußerst umstrittenes Thema handelt. Auch wurde die Norm unter Protesten seitens der Bevölkerung kritisiert. All dies führt zu den Überlegungen, ob die Norm noch zeitgemäß ist und ob weitergehende Veränderungen an der Norm notwendig sind. Vor allem die Frage, ob es sich bei der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche um strafrechtlich relevantes Unrecht handelt, wird Gegenstand der Arbeit sein.