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DiesePublikation behandelt erstmals umfassend den Vermögensentzug, die Rolle der Profiteure und die Praxis der Rückstellungen im Bereich der katholischen Kirche in Österreich. Das dichte Netz von Einrichtungen der katholischen Kirche und ihre tiefe Verankerung in der Gesellschaft standen in Konkurrenz zu den Zielen der NS-Herrschaft, die totale Kontrolle über die Menschen zu erlangen. So hinderte auch die adaptive Haltung der katholischen Kirchenführung zur nationalsozialistischen Machtübernahme in Österreich das Regime nicht, das Verhältnis von Kirche und Staat vollkommen umzugestalten. An erster Stelle stand dabei die Ausschaltung des kirchlichen Einflusses auf das Bildungswesen und in der Folge auch der Zugriff auf die Vermögenswerte der Katholischen Kirche in Österreich. Dabei nutzte das NS-Regime auch die Tatsache, dass seiner Auffassung nach das Konkordat des Vatikans mit Österreich nicht mehr galt, der Geltungsbereich des Konkordats mit dem Deutschen Reich aber auch nicht auf Österreich ausgeweitet werden musste, so dass auf dem Gebiet Österreichs ein konkordatsfreier Raum entstand. Die Umgestaltung der katholischen Kirchenfinanzen erfolgte mit dem Übergang von einem System, wie es sich seit der Zeit Joseph II. in Österreich entwickelt hatte, auf ein Kirchenbeitragssystem, wodurch der katholischen Kirche erhebliche Mittel entzogen wurden. Das betraf insbesondere den 1782 geschaffenen Religionsfonds, dessen Besitzungen an das Deutsche Reich und an einzelne Reichsgaue und Städte übergingen. Der größte Profiteur am Entzug von kirchlichen Vermögen, Rechten und Interessen war somit zweifellos die öffentliche Hand. Nach dem Ende der NS-Herrschaft in Österreich änderten sich die allgemeinen Rahmenbedingungen im Verhältnis von Kirche und Staat nach und nach. Die Diskussion in der Konkordatsfrage belastete aber durch viele Jahre der Nachkriegszeit das Verhältnis von Staat und katholischer Kirche. Erst 1957 gab Österreich eine vorsichtig formulierte Erklärung ab, das vom "autoritären Ständestaat" 1933 geschlossene Konkordat im Grundsatz anerkennen zu wollen. Die katholische Kirche unternahm im Jahre 1959 eine Gesamterfassung der Schäden, die einschließlich einer zwanzigjährigen Nachzahlung und einer fünfprozentigen Kapitalisierung mit einer Summe von ca. öS 12 Mrd. beziffert waren, von der ca. 70 % auf die Diözesen und 30 % auf die Orden fiel. Die 1956 errichtete Religionsfonds-Treuhandstelle, die erst 1988 aufgelöst wurde, war für die Abwicklung dieser Aufteilung zuständig, die dem Staat 90 % des Gesamtvermögens brachte. 1958 bis 1959 erhielten die christlichen Kirchen Vorschüsse auf die beabsichtigten Leistungen der Republik, mit denen die aus der nach 1945 nicht aufgehobenen nationalsozialistischen Gesetzgebung resultierenden Vermögensnachteile der Kirchen ausgeglichen werden sollten. In der im Juni 1960 erfolgten Vertragsunterzeichnung mit dem Vatikan verpflichtete sich Österreich, den von kirchlichen Einrichtungen genutzten Teil des Religionsfondsvermögens sowie zur Erhaltung der Gebäude "produktiven Grundbesitz" zu übertragen und zu einer jährlichen Zahlung von öS 50 Mill. zuzüglich den Gehältern von 1250 Kirchenbediensteten
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Entzug und Restitution im Bereich der Katholischen Kirche, Irene Bandhauer-Schöffmann
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