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Eherecht zwischen Staat und Kirche

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Diese Studie behandelt einen Teilbereich der Rechtsreformen des 19. Jahrhunderts, der bisher noch wenig Beachtung gefunden hat: die Bemühungen um eine Neugestaltung des Eherechts im kirchlich-konservativen Sinne im sog. „Reaktionsjahrzehnt“. Es handelt sich um einen Zeitabschnitt, in dem Reform des Eherechts als unverzichtbarer Bestandteil konservativer Gesellschaftsreform galt; Friedrich Julius Stahl, der Wortführer der Hochkonservativen, hat dementsprechend nach 1854 einen großen Teil seiner parlamentarischen Tätigkeit der Eherechtsreform gewidmet. Bereits in den Reaktionsjahren war die Eherechtsfrage mit dem institutionellen Konflikt zwischen Staat und Kirche verbunden. Bürgerlicher Gesetzgeber und kirchliche Administration haben von gegensätzlichen Ansatzpunkten aus nach einer Problemlösung gesucht mit einem deutlichen Vorsprung der Kirchenbürokratie. Zu Beginn der „Neuen Ära“ sollten dieReformversuche scheitern; erst im Kulturkampf der siebziger Jahre kam die Eherechtsreform unter verändertem Vorzeichen wieder in Gang.

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1981

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