Der Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung
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Neue Dimensionen strategischer Bedrohungen der westlichen Welt sind mit der Ölkrise 1973/74 sichtbar geworden. Wirtschaftliche und militärische Sicherheit sind gleichwertige Stabilitätsfaktoren auch für die Bundesrepublik Deutschland geworden. Mögliche militärische Beiträge der Bundesrepublik Deutschland zu einer somit erforderlichen globalen Sicherheitspolitik der NATO-Mitgliedstaaten sind jedoch durch das Grundgesetz auf Verteidigungseinsätze der Streitkräfte beschränkt worden. Die Arbeit klärt den grundgesetzlichen Begriff der Verteidigung und erörtert verfassungsrechtliche Schranken von Streitkräfteeinsätzen. An Hand entwickelter Konfliktszenarien wird u. a. die Verfassungsmässigkeit einer Beteiligung der Bundeswehr an NATO-Operationen ausserhalb des Nordatlantik sowie national-eigenständiger Streitkräfteeinsätze im Ausland untersucht. Die existentielle Bedeutung, die im Zeitalter nuklearer Bedrohungen einem militärischen Konflikt für die Bundesrepublik zukommt, wirft schliesslich die Frage auf, welches Staatsorgan nach dem Grundgesetz für die Entscheidung über Krieg oder Frieden zuständig ist.