Eheschliessung und Ehescheidung nach spanischem Recht
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In Spanien erfolgte 1981 eine umfassende Reform des Familienrechts. Kernstück dieser Reformgesetzgebung ist das Gesetz vom 7. Juli 1981, das in Spanien nach jahrhundertelangem Festhalten an dem Prinzip der Unauflösbarkeit der Ehe - eine Ausnahme bildet nur die kurze Zeit der II. Republik - die Scheidung einführte. Ausserdem wurden mit diesem Gesetz auch die Vorschriften zur Eheschliessung wesentlich geändert. Diese ausserordentlich bedeutsamen Neuerungen werden unter besonderer Berücksichtigung der sozialpolitischen Hintergründe und der gesetzgeberischen Motive erschöpfend dargestellt. Dabei wurde, um dem Praxisbezug gerecht zu werden, auch die erstinstanzliche Rechtsprechung zu diesem Gesetz neben der einschlägigen Literatur mitverarbeitet. Damit soll dem mit der Materie befassten deutschsprachigen Leser dieser Rechtskreis praxisorientiert erschlossen werden.