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Beteiligungsrechte und Rechtsschutz in der städtebaulichen Planung

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Rechtsstaats- und Demokratieprinzip sind die verfassungsrechtliche Grundlage für Beteiligungsrechte. Die Darstellung der Beteiligungs- verfahren nach dem Bundesbaugesetz und dem Städtebauförderungsgesetz zeigt, dass die den Bürgern eingeräumten Beteiligungsbefugnisse im wesentlichen der ihnen zukommenden Rechtsschutzfunktion gerecht werden. Als Masstab für die Bewertung der Beteiligungsrechte dient das Verständnis von der Bedeutung materieller Grundrechte als Verfahrensgarantien. Ein verfahrensbegleitender Gerichtsschutz ist daher nicht geboten.

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Beteiligungsrechte und Rechtsschutz in der städtebaulichen Planung, Rudolf Hammerschmidt

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1984
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