Recht der Kreditsicherheiten
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Die Neuauflage: Die Neuauflage berücksichtigt zwei grundlegende Gesetzesänderungen. Eingearbeitet wurden zum einen die Neuregelung des gutgläubig-einredefreien Erwerbs einer Sicherungsgrundschuld nach § 1192 Abs. 1a BGB, das zwingende Kündigungsrecht nach § 1193 BGB und die praktisch und dogmatisch bedeutenden Auswirkungen auf die Unterwerfungserklärung nach § 794 ZPO. Zum anderen wurde die GmbH-Reform in Gestalt des MoMiG eingearbeitet, durch die das Eigenkapitalersatzrecht aus dem materiellen Recht getilgt und ganz in das Insolvenzrecht verlagert wurde. Dies erlangt kreditsicherungsrechtliche Relevanz insbesondere bei der kapitalersetzenden Bürgschaft und der Nutzungsüberlassung; hinzu kommt die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eines Geschäftsanteils und dessen Verpfändung (§ 16 Abs. 3 GmbHG). Denkanstöße gibt der Draft Common Frame of Reference (DFCR) für Sicherungsübereignung und Personalsicherheiten. Diesbezüglich haben wegweisende Entscheidungen in der Rechtsprechung breite Diskussionen ausgelöst. Herausgegriffen sei hier beispielsweise die Frage nach der Verjährung des Anspruchs aus einer Bürgschaft oder einer abgetretenen Forderung. Auch neue Sicherungsformen wie die Patronatserklärung haben zu Entscheidungen geführt, ebenso die Insolvenzanfechtung bei der Sicherungsabtretung. Aufzugreifen war darüber hinaus das Problem einer Vertragshaftung des Sicherungsnehmers (Bank) für Übersicherung auf der Grundlage von Nr. 16 AGB-Banken.
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