Die Personalkosten sind die Hauptausgabequelle im Gesundheitswesen, und Führungskräfte spielen eine entscheidende Rolle bei deren effizientem Einsatz. Daher rückt das Verhalten von Führungskräften und dessen Einfluss auf Mitarbeiter zunehmend in den Fokus. Im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege, gibt es bislang nur wenige Untersuchungen zu praktizierten Führungsstilen. Das Buch erläutert die theoretischen Grundlagen von Führung und Führungsstilen, wobei besonderes Augenmerk auf transaktionale und transformationale Führung gelegt wird. Es werden die Besonderheiten der Führung im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie die Bedeutung von Intuition und Emotion in Führungssituationen behandelt. Zudem wird die Biografie von Mitarbeitern und Führungskräften thematisiert. Ein empirisches Kapitel ergänzt die theoretischen Ausführungen: In einer quantitativen Querschnittstudie wurden erstmals im deutschsprachigen Raum Stationsleitungen in Krankenhäusern hinsichtlich ihres Führungsstils untersucht. Die Studie umfasste Selbst- (n=93) und Fremdbeurteilungen (n=1.567) und beleuchtet Fragen zu Führungsstilen, deren Auswirkungen auf Mitarbeiter und die Rolle von soziodemografischen Aspekten. Das Buch bietet somit eine umfassende Analyse und empirische Basis zur Optimierung der Führung im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege.
Robert Kilian Books


Strafbare Werbung (§ 16 UWG)
- 192 pages
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Werbung ist das wichtigste Mittel zur Absatzförderung. Die Investitionen allein auf dem deutschen Werbemarkt liegen laut Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft in den letzten Jahren stets bei etwa 30 Milliarden Euro. Die gezielte Beeinflussung der Verbraucher haben daher auch Wirtschaftskriminelle für sich entdeckt und versuchen auf diesem Kommunikationswege durch verschiedenste Methoden an die zahlenden Verbraucher zu gelangen. Die vorliegende Untersuchung dient dazu, den Grenzbereich zwischen derartiger strafrechtlich zu sanktionierender Werbung und zulässiger werbewirtschaftlicher Betätigung aufzuzeigen. Als zentrale Norm des „Werbestrafrechts“ stellt § 16 UWG dabei ein in der Praxis bislang viel zu selten genutztes Instrument zum sachgerechten Ausgleich dieser widerstreitenden Interessen dar.