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Alexander Nemzov

    Strafbarkeit von Online-Blockaden und DDoS-Angriffen vor und nach dem Inkrafttreten des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes unter Berücksichtigung von verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben
    • 2017

      Der Autor untersucht die Strafbarkeit von Webseitenblockaden durch DDoS-Angriffe und Online-Demonstrationen. Anhand einer Entscheidung des OLG Frankfurt aus 2006 wird die strafrechtliche Relevanz dieser Online-Blockaden vor und nach der Strafrechtsreform 2007 analysiert. Zunächst werden die technischen Grundlagen von DDoS-Angriffen und Online-Demonstrationen erläutert, gefolgt von einer Untersuchung der grundrechtlichen Aspekte, insbesondere Art. 8 und Art. 5 GG. Die Rechtslage vor der Reform (41. StrÄndG) wird beleuchtet, wobei der Fokus auf der Anwendbarkeit des Gewaltbegriffs (§ 240 StGB) im virtuellen Raum liegt. Zudem wird die Verfügungsberechtigung über Daten und das „Dateneigentum“ im Internet im Rahmen von § 303a StGB thematisiert. Anschließend werden die internationalen Grundlagen des 41. StrÄndG, wie die Convention of Cybercrime und die EU-Richtlinie 2013/40/EU, sowie die neuen Vorschriften im StGB dargestellt. Der Umsetzungsbedarf und der Erfolg der Umsetzung werden analysiert, insbesondere in Bezug auf den neu eingeführten § 303b I 2 StGB und § 202a StGB n. F. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Mittäterschaft von Teilnehmern an Online-Demonstrationen, einschließlich der Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre und der subjektiven Theorie auf internet-spezifische Massendelikte.

      Strafbarkeit von Online-Blockaden und DDoS-Angriffen vor und nach dem Inkrafttreten des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes unter Berücksichtigung von verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben