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Ernst-Joachim Lampe

    January 1, 1933
    Rechtsgleichheit und Rechtspluralismus
    Zur Entwicklung von Rechtsbewußtsein
    Meinungsfreiheit als Menschenrecht
    Strafphilosophie
    Juristische Aufarbeitung der Westspionage des MfS
    Historiogenese des Rechts.
    • Historiogenese des Rechts.

      Der Beitrag des Rechts zur sozialen Evolution des Menschen (Historische Rechtsanthropologie).

      • 1093 pages
      • 39 hours of reading

      Die Untersuchung gibt Antwort auf die Frage, inwieweit sowohl Veränderungen innerhalb der menschlichen Psyche als auch vom Menschen schöpferisch gestaltete Veränderungen seiner Umwelt die Entwicklungsgeschichte des Rechts gemeinsam vorangetrieben und dabei gewisse Regelhaftigkeiten gezeigt oder erzeugt haben. Sie berücksichtigt, dass die Rechtsgeschichte auf Prozessen beruht, die psychogenetisch nicht erfasst und erklärt werden können, aber auch die Rechtsgenese auf Prozessen, die mithilfe geschichtlicher Fakten sich nicht abbilden lassen. Beide, Genese und Historie des Rechts, können infolgedessen nur zusammen die Rechtsgeschichte als Rechtsentwicklung, als 'Historiogenese', begreifbar machen. Diese Erkenntnis exemplifiziert die Untersuchung zwar nur für das frühe Altertum bis etwa zur Zeitenwende. Dass die dabei aufgetretenen Gesetzmäßigkeiten aber auch in der Gegenwart differenziert wirksam sind, erweist der abschließende Blick auf die Neuzeit seit der industriellen Revolution. Inhaltsverzeichnis Teil I: Entwicklung Historie, Genese, Historiogenese - Versuche einer Begriffsklärung Die Aufgabe: Erforschung der Historiogenese des Rechts Genetische Materialien zur Rechtsgeschichte Bisherige Untersuchungen zur Historiogenese des Rechts (Auswahl) Teil II: Historische Entwicklung des Rechts Begriffsbestimmungen des Rechts und weiterer Unterscheidungen Das (prä)historische Werden eines prästaatlichen Rechts Das historische Werden des protostaatlichen Rechts Teil III: Genetische Entwicklung des Rechts Das genetische Werden des prä- und protostaatlichen Rechts (I: Ursachen) Das genetische Werden des prä- und protostaatlichen Rechts (II: Gesetzmäßigkeiten) Teil IV: Soziogenetische Entwicklung im neuzeitlichen Recht Entwicklungstendenzen im neuzeitlichen Recht Literaturverzeichnis

      Historiogenese des Rechts.
    • Die Akten zur 'West-Arbeit', insbesondere die Unterlagen der bis 1986 von Markus Wolf geleiteten 'Hauptverwaltung Aufklärung' (HV A), sind Anfang 1990 fast völlig vernichtet worden. Weit gehen die Meinungen darüber auseinander, wie erfolgreich das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Westen war, vor allem, welchen Einfluss die SED mithilfe ihres Geheimdienstes auf die Geschicke der Bundesrepublik nahm. Um möglichst rasch an die Stelle von Spekulation gesicherte Information zu setzen, erscheint es sinnvoll, den komprimierten Bericht über die Erkenntnisse einer Institution zu veröffentlichen, die sich, ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß, hauptverantwortlich an der juristischen Aufarbeitung der Westspionage des MfS gegen die Bundesrepublik beteiligt hat und über fundiertes Wissen verfügt, welche Dimensionen sie erreicht, worauf sie zielte und wie effektiv sie tatsächlich war: Es handelt sich um die beim Generalbundesanwalt konzentrierten Ermittlungsresultate aus den Jahren nach der Vereinigung. Neben den von der Behörde des Bundesbeauftragten verwalteten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes stützen sich diese staatsanwaltschaftlichen Befunde auf Rechercheergebnisse des Bundeskriminalamtes wie des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dazu gehören nicht zuletzt auch Vernehmungsprotokolle. Die vorliegende Broschüre macht ein im Frühjahr 1999 in Tutzing gehaltenes, bilanzierendes Referat des Bundesanwalts Joachim Lampe einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Im von ihm geleiteten Referat wurden die Ermittlungsmethoden zur komplexen Erforschung der aus der DDR betriebenen Spionage erarbeitet und die Strukturanklagen gegen die Leiter der wichtigsten Spionage-Diensteinheiten erhoben. In wichtigen Hauptverhandlungen vertrat er die Anklage des Generalbundesanwalts, unter anderem im Verfahren gegen Markus Wolf.

      Juristische Aufarbeitung der Westspionage des MfS
    • »Die Gedankenfreiheit oder Meinungsfreiheit gehört zu den natürlichen Rechten eines Menschen. … Als innerer Zustand steht sie außerhalb jeglicher gesetzlichen Regelung. Soweit sie jedoch das gesellschaftliche Leben berührt, tritt sie in den Bereich von Recht und Gesetz und kann Einschränkungen unterworfen werden.« Diese Sätze entstammen einem Urteil des türkischen Verfassungsgerichtshofs, hätten aber auch einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts entnommen sein können. Dennoch unterscheiden sich die Vorstellungen von Meinungsfreiheit in der Türkei und in Deutschland beträchtlich. Dieser Band enthält hierzu eine Reihe interdisziplinärer Beiträge von Autoren aus Deutschland, Frankreich und der Türkei. Er geht auf eine Tagung zurück, die sowohl die Begründung und nähere juristische Ausgestaltung der »Meinungsfreiheit als Menschenrecht« als auch ihre Einbettung in die unterschiedliche soziokulturelle Tradition und Gegenwart okzidentalischen und orientalischen Denkens zum Thema hatte und gemeinsam vom Goethe-Institut und vom Institut d"Études Françaises in Istanbul veranstaltet wurde. Die Beiträge richten sich an alle politisch, soziologisch und juristisch Interessierte.

      Meinungsfreiheit als Menschenrecht
    • Die Entwicklung von Rechtsbewußtsein ist ein Gegenstand, dessen Erforschung immer noch Pionierarbeit darstellt. Das 'Bewußtsein' von 'Recht' und seine 'Entwicklung' können zwar von mehreren wissenschaftlichen Disziplinen aus untersucht werden, sind aber genaugenommen ein einziger interdisziplinärer Gegenstand. Der vorliegende Band vereinigt Beiträge aus mehreren Wissensfächern. Sie stammen von Philosophen, Biologen, Psychologen, Soziologen, Politologen und Juristen, die auch über den Tellerrand ihres Fachgebietes hinausblicken. Der praktische Nutzen ihrer Arbeit liegt auf der Hand: Der Mensch 'hat' nicht nur von Natur aus Recht, sondern er 'soll' auch im Recht sein beziehungsweise leben. Ein Leben im Recht aber bedarf der Erziehung, und Erziehung bedarf des Wissens, wann und wie sich Rechtsbewußtsein entwickelt. Daß Rechtsbewußtsein nicht 'auf einen Schlag', sondern aus mannigfaltigen Vorformen entsteht, lehren uns ontogenetische Untersuchungen. Welche Vorformen zu ihm hingeführt haben, läßt sich historiogenetisch belegen. Unter welchen sozialen Bedingungen Verrechtlichungsbedürfnisse erwachsen sind und noch heute erwachsen, sagt uns die soziogenetische Forschung.

      Zur Entwicklung von Rechtsbewußtsein
    • Unsere Arbeitsgemeinschaft über „Verantwortlichkeit und Recht“ kommt ohne ein Referat über die „Verantwortung des Rechtswissenschaftlers für das Recht“ aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwächeren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europäischen und im von Europa beeinflußten Raum das Recht prägt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwähnt sei der Übergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee übernahm es der Zweck, Schöpfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem ökonomischen Glaubensschwur der damali gen Zeit entsprechend, sah Jhering als das Ziel des Rechts die Nutzenmaxi 2 mierung an. Das Recht sollte den Nutzen für die Gemeinschaft, für das Volk, mehren; es sollte das individuelle Streben nach persönlichem Eigenvorteil in das generelle Streben nach dem gemeinen Nutzen einmünden lassen. Nicht mehr „Gerechtigkeit nützt dem Volk“ hieß es alsbald, sondern „Recht ist, was dem Volke nützt“. 3 Und dieses Banner vor sich hertragend, marschierten Volk und Recht dann gemeinsam in den Untergang.

      Verantwortlichkeit und Recht
    • Persönlichkeit, Familie, Eigentum

      • 360 pages
      • 13 hours of reading

      InhaltsverzeichnisVorwort des Herausgebers.Integration und Selbstbestimmung der Individuen in den Sozialverbänden höherer Wirbeltiere.Die Selbstkonstitution der individuellen Persönlichkeit in der menschlichen Gesellschaft als Grundlage eines Persönlichkeitsrechts.Personale und interpersonale Sphären und Grenzen der Person.Persönlichkeit, Persönlichkeitssphäre, Persönlichkeitsrecht.Konkretisierungen des Persönlichkeitsrechts in der neueren Verfassungsentwicklung.Allgemeines Persönlichkeitsrecht oder Schutz der Persönlichkeitsrechte? — Zur Struktur zivilrechtlicher Denkformen —.Oberwelten und Unterwelten der Sozialität.Verfassungsentwicklung und Familienwandel.Psychologische Beiträge zur Bestimmung von Kindeswohl und elterlicher Verantwortung.Die Familie heute — in der Polarität von existentieller Zwangsgemeinschaft und der Chance zur Persönlichkeitsentfaltung.Läßt sich bei Betrachtung des älteren Familienrechtes die moderne Vorstellung von einer Persönlichkeit aufrechterhalten?.Haben und Habenwollen.Das Grundrecht des Eigentums in ethnologischer Sicht.Eigentumsrechte und ökonomische Evolution: Die Bedeutung der Internalisierung externer Effekte und des Anreizes zur Innovation.Funktions- und Legitimationswandel des Eigentums.Das Eigentum in der Spannung zwischen Freiheit und Sozialbindung.Abschließende Bemerkungen.

      Persönlichkeit, Familie, Eigentum
    • Willensfreiheit und rechtliche Ordnung

      • 400 pages
      • 14 hours of reading

      Die teilweise dramatischen Entwicklungen in den Neuro- und Kognitionswissenschaften haben in den letzten Jahren zu einer überaus kontroversen Diskussion der Frage nach Willensfreiheit und Verantwortung geführt. Insbesondere die Implikationen für unsere Rechtsordnung stehen in Frage. Dieser interdisziplinär angelegte Band liefert eine umfassende Beurteilung dieser Entwicklungen und ihrer Konsequenzen für alle Bereiche unseres Rechtssystems. Basis der Beurteilung ist zum einen eine genauere Bestimmung der philosophischen und rechtsphilosophischen Grundlagen des Freiheitsproblems und zum anderen eine kritische Bestandsaufnahme der vorliegenden neuro- und kognitionswissenschaftlichen Befunde.

      Willensfreiheit und rechtliche Ordnung