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Ulrich Büdenbender

    September 1, 1948
    KWK-AusbauG
    Das neue Energierecht in der Bewährung
    EnWG - Kommentar zum Energiewirtschaftsgesetz
    Verbändevereinbarungen im Energierecht
    Gabler, Kompakt-Lexikon Personal
    Gabler, Kompaktlexikon Personal
    • 2014

      Das Recht der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasnetze ist grundlegend durch die Unterscheidung zwischen beeinflussbaren und nicht beeinflussbaren Kosten geprägt. Nur für beeinflussbare Kosten kommt eine regulierungsbehördliche. Kontrolle unter dem Aspekt eines Effizienzvergleichs (§§ 12 ff. ARegV) in Betracht. Im Sinne verbesserter Rechtssicherheit enthält § 11 Abs. 2 ARegV eine Auflistung von Kosten, die als dauerhaft nicht beeinflussbar anzusehen sind. Für den Personalbereich ist § 11 Abs. 2 Nr. 9 ARegV von besonderer Bedeutung, der auf tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen beruhende Kosten für Lohnzusatz- und Versorgungsleistungen des Arbeitgebers als dauerhaft nicht beeinflussbar erklärt, soweit die Vereinbarung vor dem 31.12.2008 abgeschlossen worden ist. Aus der Norm ergibt sich eine Fülle von Auslegungsfragen. Die Thematik. ist wegen der Höhe der betroffenen Kosten und der daraus resultierenden Konsequenzen für das Recht der AnreizreguIierung von besonderer Bedeutung. Die hier vorgelegte Analyse geht allen einschlägigen Fragen umfassend nach und entwirft klare Leitlinien für das Verständnis der Norm. Die Schrift schließt eine Lücke, da es bisher weder behördliche noch gerichtliche Entscheidungen noch rechtswissenschaftliche Analysen zu der Thematik gibt.

      Rechtsfragen des § 11 Abs. 2 Nr. 9 ARegV für die Netzentgeltregulierung
    • 2011

      Gabler, Kompaktlexikon Personal

      Wichtige Begriffe zu Personalwirtschaft, Personalmanagement, Arbeits- und Sozialrecht

      • 322 pages
      • 12 hours of reading

      Nachschlagewerk zur Personalwirtschaft mit allgemein verständlichen Basisinformationen für Praktiker in allen Disziplinen und Berufsgruppen.

      Gabler, Kompaktlexikon Personal
    • 2011

      Während die kartellrechtliche Kontrolle der Strom- und Gaspreise in den letzten Jahren eine große Rolle in Theorie und Praxis des Energierechts spielte, hatte die entsprechende Thematik für die Fernwärmepreise nur eine geringe Bedeutung. Hier liegen intensive Debatten über einzelne Fragestellungen über 20 Jahre zurück. Im Herbst 2009 ergab sich eine grundlegende Änderung, weil das Bundeskartellamt in einem Beschluss zur Untersuchung der Preispolitik der Fernwärmewirtschaft nach § 32 e GWB deutlich die Absicht äußerte, die kartellrechtliche Kontrolle der Fernwärmepreise zu intensivieren. Die hier vorgelegte Untersuchung nimmt dies zum Anlass, alle einschlägigen Fragen zur Abgrenzung des relevanten Marktes, zur Stellung der Fernwärmeunternehmen auf diesem Markt sowie zu den Maßstäben für eine Konkretisierung des Missbrauchsbegriffs näher zu analysieren. Neben einer umfassenden und kritischen Bestandsaufnahme bisheriger Äußerungen werden einige bisher noch nicht beleuchtete, für die Praxis wichtige Punkte herausgearbeitet und einer Lösung zugeführt. Die Studie ist für alle wichtig, die sich mit der kartellrechtlichen Überprüfung der Fernwärmepreise befassen.

      Die kartellrechtliche Kontrolle der Fernwärmepreise
    • 2011

      Die Gemeinden entscheiden vor dem Hintergrund der kommunalen Wegehoheit darüber, wer als ihr Partner im Rahmen energiewirtschaftlicher Konzessionsverträge (§ 46 II, III EnWG) den örtlichen Verteilnetzbetrieb für Strom und Gas übernimmt. Dabei ist die Frage, nach welchen Kriterien die Kommunen ihre Auswahlentscheidung treffen können, bisher zu Unrecht weitgehend vernachlässigt worden. Vielfach nehmen Theorie und Praxis entgegen deutlichen rechtlichen Vorgaben an, dass insoweit ein (nahezu) schrankenloser Ermessensspielraum bestehe, nicht zuletzt auch zu Gunsten eines kommunaleigenen Netzbetreibers. Die Thematik steht in einem engen Zusammenhang mit der seit einigen Jahren vieldiskutierten und von manchen mit Nachdruck befürworteten Rekommunalisierung der Energiewrtschaft. Die hier vorgelegte Analyse geht den einschlägigen Fragen des Energie- und Kartellrechts unter Einbeziehung europa- und verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte umfassend nach und zeigt zahlreiche Aspekte auf, die bei einer rechtmäßigen Auswahl des Konzessionsvertragspartners beachtet werden müssen. Erörtert werden auch die Rechtsfolgen, die bei einer Missachtung der rechtlich vorgegebenen Auswahlkriterien eintreten. Da in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Konzessionsverträgen ausläuft, ist die Studie für alle Beteiligten einschließlich der Behörden und Gerichte, die solche Entscheidungen zu überprüfen haben, von grundlegender Bedeutung.

      Materiellrechtliche Entscheidungskriterien der Gemeinden bei der Auswahl des Netzbetreibers in energiewirtschaftlichen Konzessionsverträgen
    • 2011

      In den letzten Jahren gibt es eine Kontroverse zwischen den Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium, sowie den Netzbetreibern der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft. Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen. Die Anforderungen der ARegV zur Bemessung der anerkannten Eigenkapitalbasis führen zu erheblichen Unterschieden zwischen der tatsächlichen und der rechtlich maßgeblichen Eigenkapitalbindung. Zudem differenzieren sich die normativen Vorhaben der ARegV in leistungsorientierte und rechtstrukturelle Elemente, die für alle Netzbetreiber unabhängig von ihrer Unternehmensqualität gelten. Die Analyse beleuchtet diese Probleme unter Berücksichtigung wirtschaftswissenschaftlicher Analysen. Die ökonomischen Auswirkungen der ARegV auf die Eigenkapitalverzinsung können primär von Ökonomen beurteilt werden. Die Rechtswissenschaft hingegen beschäftigt sich mit der juristischen Bewertung dieser Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die energie- und verfassungsrechtlichen Anforderungen, die für die staatliche Steuerung der Netzentgelte über Erlösobergrenzen gelten. Die Untersuchung präsentiert die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Berlin (BDEW) erstellt wurde.

      Die Angemessenheit der Eigenkapitalrendite im Rahmen der Anreizregulierung von Netzentgelten in der Energiewirtschaft
    • 2011

      Die vielfältigen Themen, die Gegenstand des 10. Düsseldorfer Energierechtstages am 16.3.2010 waren und die traditionsgemäß in dem vorliegenden Tagungsband nachvollzogen werden können, belegen die energierechtliche Dynamik. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Einschätzung, welche Konsequenzen aus der nationalrechtlichen Umsetzung des 3. EU-Binnenmarktpaketes zu erwarten sind. Hinzu kam die Berichterstattung über die regulierungsbehördliche Tätigkeit der Bundesnetzagentur und die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, beides Institutionen, die für die praktische Umsetzung und Kontrolle der Anreizregulierung von besonderer Bedeutung sind. Dasselbe gilt für die Analyse der einzelnen Themen der Rechtsentwicklung aus den letzten 18 Monaten unter besonderer Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln. Eine Betrachtung der Amtspraxis des Bundeskartellamtes sowie auch ein umweltpolitischer Blick über den Zaun zu den internationalen Bemühungen um eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes mit dem Ziel eines verbesserten Klimaschutzes belegen die Vielfalt der Themen. Der Tagungsband soll Teilnehmern am 10. Düsseldorfer Energierechtstag sowie anderen Interessenten die Möglichkeit geben, die Referate und Diskussionen nachzuvollziehen.

      Die Energiewirtschaft zwischen Klimawandel und Regulierung
    • 2008

      In vielen Fällen ist es in der Vergangenheit zu einem Wechsel des örtlichen Verteilnetzbetreibers gekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der bisherige Netzeigentümer sein Netz dem neuen Netzbetreiber überlässt, regelmäßig in Form der Übereignung. Hierfür ist nach gefestigter Praxis stets ein Kaufpreis gezahlt worden, der sich nach dem Sachsubstanz- oder dem Ertragswertverfahren richtet. Soweit derartige Netze bereits zur Zeit der Veräußerung abgeschrieben waren, lässt sich aus der Stromnetzentgeltverordnung ein Verbot der Berücksichtigung des Netzwertes bei der Kaufpreisbestimmung ableiten. Eine solche Vorgabe würde den Vertrauensschutz des Netzkäufers in die abweichende Rechtspraxis vor Inkrafttreten der Energierechtsreform 2005 nachhaltig erschüttern. Das Gutachten weist detailliert nach, dass dieser Vertrauensschutz zwingend zu berücksichtigen ist.

      Berücksichtigung des für ein Netz vor der Energierechtsreform 2005 gezahlten Kaufpreises bei der Kalkulation und Regulierung der Netzentgelte
    • 2008

      Dieses Lehrbuch führt in die wesentlichen Themenbereiche des Individualarbeitsrechts ein und vermittelt ausgewählte Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts. Die Schwerpunkte orientieren sich an der arbeitsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Praxis. Das im August 2006 erlassene AGG ("Antidiskriminierungsgesetz ") mit weit reichenden Auswirkungen im Arbeitsrecht ist berücksichtigt. Der Inhalt wird auch für Nichtjuristen verständlich vermittelt und durch praxisnahe Beispielsfälle verdeutlicht. Juristische Fachtermini und Arbeitstechnik werden dabei nicht vorausgesetzt. Ein eigenes Kapitel widmet sich ganz der juristischen Arbeitstechnik.

      Crash-Kurs Arbeitsrecht