BASt V 251: Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen von Straßenumgestaltungen nach dem „Shared Space“-Gedanken R. Baier, K. Engelen, A. Klemps-Kohnen, A. Reinart 104 S. 110 z. T. farb. Abb., 37 Tab., ISBN 978-3-95606-147-9, 2015, EUR 18,50 Aufbauend auf einer deutschlandweiten Städtebefragung sowie einer Literaturrecherche wurden insgesamt 17 nach dem „Shared Space“-Gedanken gestaltete Fallbeispiele (davon 3 Fallbeispiele aus der Schweiz) für eine weitere detaillierte Untersuchung ausgewählt. Für die weiteren Analysen wurden über einen Zeitraum von 12 Stunden Verkehrszählungen, Geschwindigkeitsmessungen sowie Videoaufnahmen durchgeführt. Die Analysen zeigen, dass Umgestaltungen nach dem „Shared Space“-Gedanken Straßen- und Platzräume mit großen Verkehrsstärken im Kfz-Längsverkehr und besonders im Fußgänger-Radfahrer-Querverkehr umfassen. Alle untersuchten Platz- und Straßenräume unterscheiden sich in ihrer Gestaltung deutlich vom angrenzenden Straßennetz. Mit den verschiedenen Möglichkeiten der verkehrsrechtlichen Ausweisung und der hier untersuchten Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit, 20 km/h oder 30 km/h ergibt sich ein verträgliches Geschwindigkeitsniveau. In Bezug auf das Interaktionsverhalten zwischen Kraftfahrern und den Fußgängern/Radfahrern mit Querungswunsch kann festgestellt werden, dass sich der Kraftfahrer unabhängig der geltenden Vorrangregelung in den meisten Fällen zurücknimmt und dem Fußgänger/Radfahrer die Querung der Fahrbahn gewährt. Voraussetzung ist ein besonderer Überquerungsbedarf, also eine hohe Anzahl an Überquerungen in der Größenordnung von mehr als 200 querenden Fußgängern/Radfahrern in der maßgebenden Stunde. Die Analyse des Unfallgeschehens erbrachte bei insgesamt geringer Anzahl von Unfällen keine aussagekräftigen Ergebnisse bezüglich Gestaltung und straßenverkehrsrechtlicher Ausweisung. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus diesem Forschungsvorhaben wurde ein Entwurf zur Fortschreibung der „Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf – Anwendungsmöglichkeiten des „Shared Space“-Gedankens“ (H SBÜ 2011) erarbeitet, der in Kürze veröffentlicht werden soll.
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Eine konsequente Förderung des Radverkehrs wird als effektiver Ansatz für Klimaschutz, Lärmminderung und Luftreinhaltung betrachtet. Bisher gab es nur sporadische quantifizierte Daten zu den Einsparpotenzialen, die durch eine Erhöhung des Radverkehrsanteils an innerstädtischen Verkehrsleistungen entstehen können, und diese basierten oft auf allgemeinen Annahmen. In diesem Forschungsprojekt wird die Wirkung von Maßnahmen auf der Ebene der Gesamtstadt mithilfe eines makroskopischen Verkehrsmodells analysiert, das sowohl die aktuelle Verkehrssituation als auch definierte Struktur- und Infrastrukturentwicklungsszenarien für drei Beispielstädte berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass in allen Städten eine Reduzierung der Kfz-Fahrleistung möglich ist, wobei der Erfolg stark von der Ausgangslage und den implementierten Maßnahmen abhängt. Die ermittelten Kenngrößen wie Modal-Split und Verkehrsleistungen im motorisierten Verkehr bilden die Grundlage zur Identifizierung von Veränderungspotenzialen hinsichtlich der Umweltwirkungen, die durch makroskopische Modelle zur Abbildung von Klimagasemissionen, Verkehrslärm und Luftschadstoffen ermittelt werden. Der Vergleich zwischen der aktuellen Situation und den Prognoseszenarien ermöglicht eine konkrete Quantifizierung der umweltbezogenen Veränderungspotenziale für die drei Städte.
In unregelmäßigen Zeitabständen erfolgt mit Änderungen von Vor-schriften der StVO und VwV-StVO eine Anpassung an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand bzw. politische Zielvorstellun-gen. Aus der Praxis sind in diesem Zusammenhang Umsetzungs-hemmnisse sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene bekannt. Wesentliche Aufgabe des Forschungsvorhabens war, die Umsetzungspraxis bei StVO-Neuerungen zu analysieren, maßgeb-liche Gründe für Umsetzungshemmnisse und -defizite zu benennen sowie geeignete Maßnahmen zur Behebung von Hemmnissen und Defiziten aufzuzeigen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollten Erkenntnisdefizite zur Anwendung des Auditverfahrens für Innerortsstraßen auf verschiedene kommunale Entwurfsaufgaben abgebaut werden. In drei Modellkommunen wurden spezifische Verfahren zur Durchführung von Sicherheitsaudits mit internen Auditoren entwickelt. Insgesamt wurden 46 Audits durchgeführt, die sowohl personenbezogen als auch projektbezogen analysiert wurden. Im Durchschnitt wurden etwa 11 Defizite je Projekt festgestellt, wobei 55 % der Defizite auf Knotenpunkte entfielen, von denen 60 % Probleme für Fußgänger und Radfahrer betrafen. Rund 30 % der Defizite bezogen sich auf Strecken, wobei 80 % davon Fußgänger und Radfahrer betrafen. Die Akzeptanz der Auditergebnisse war hoch: In der Vorplanungsphase wurden 74 % der Feststellungen befolgt, in der Vorentwurfsphase 65 % und in der Ausführungsphase 57 %. Bei der Verkehrsfreigabe lag die Bereitschaft, den Auditergebnissen zu folgen, bei 20 %. Die Planer beurteilten den Beitrag des Sicherheitsaudits überwiegend positiv und wünschten sich regelmäßige Audits. Die Unfallanalyse lieferte keine belastbaren Ergebnisse. Neun Verwaltungsmitarbeiterinnen wurden zu Auditoren ausgebildet, wobei die gleichzeitige Auditierung von Projekten während der Schulung einen besonderen Effekt hatte. Die Qualifizierungsanalyse zeigte, dass die Auditoren ihre Kenntnisse in Straßenentwurf und Verkehrsrecht verbessert haben und das Sicherheitsaudit als Qua
In Deutschland sind die Belange der Verkehrssicherheit von Straßen in den geltenden technischen Regelwerken verankert. Dennoch werden oft Neubau- und Umbauprojekte realisiert, bei denen die Möglichkeiten einer verkehrssicheren Gestaltung nicht vollständig genutzt werden. Im Ausland haben sich Road Safety Audits bewährt, um Sicherheitsdefizite in der Planung und im Entwurf zu vermeiden. Diese Audits werden dort positiv bewertet und spielen eine wichtige Rolle. Auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurde die Gruppe 2.0.2 „Sicherheitsaudit für Straßen (SAS)“ gegründet, um die Zweckmäßigkeit eines solchen Audits für Deutschland zu untersuchen und ein geeignetes Verfahren zu entwickeln. Die Audits sollten in den Phasen Vorplanung, Vorentwurf sowie Ausführungsentwurf und Verkehrsfreigabe durchgeführt werden, um nachträgliche Änderungen zu vermeiden. Die durchgeführten Pilotaudits haben gezeigt, dass viele genehmigte Entwürfe relevante Sicherheitsdefizite aufwiesen. Der Aufwand für die Audits ist geringer als erwartet, während der Nutzen durch eingesparte Unfallkosten erheblich sein kann. Die Anforderungen an Auditoren betreffen sowohl ihre Qualifikation als auch ihre Unabhängigkeit. Die erarbeiteten Empfehlungen umfassen verschiedene Abschnitte, darunter typische Sicherheitsdefizite und den Auditprozess. Checklisten für verschiedene Straßentypen dienen als Hilfsmittel und können auch von Planern z