Beteiligung von Kommunen an der Wertschöpfung erneuerbarer Energien
Eine vorrangig finanzverfassungsrechtliche Betrachtung
- 83 pages
- 3 hours of reading






Eine vorrangig finanzverfassungsrechtliche Betrachtung
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System und Wertentscheidungen festgelegt. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Eine Änderung, welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt, ist unzulässig (Art. 79 III GG).
Städtebaulicher Milieuschutz nach dem Baugesetzbuch
Zum Werk Soziale Erhaltungssatzungen und soziale Erhaltungsverordnungen haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie sind ein entscheidendes Instrument, um in wachsenden Städten Wohnraumpolitik zu betreiben. Neben einem historischen Abriss und einer systematischen Einordnung innerhalb des BauGB und ihrer städtebaulichen Relevanz beleuchtet dieses Werk soziale Erhaltungssatzungen und soziale Erhaltungsverordnungen am Beispiel einiger deutscher Großstädte. Im Rahmen dieses Buchs wird eingehend auf potenzielle, teilweise divergierende Interessen von Mieter- und Vermieterseite sowie von Städten Bezug genommen. Dabei werden auch möglicherweise betroffene Grundrechte aufgezeigt und Rechtsschutzmöglichkeiten vorgestellt. Vorteile auf einen Blickkurze und prägnante Einführung in die Thematikleicht verständlich dargestelltmit zahlreichen PraxisbeispielenAuswertung einschlägiger Rechtsprechung Zielgruppe Für Verwaltungsfachleute in Kommunen und Bauämtern, Behörden, Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht, Investorinnen und Investoren, Mietende von Wohnungen, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und alle Interessierten.
Kurzdarstellung unter Berücksichtigung von Künstlicher Intelligenz und Big Data
Zum WerkDas Werk bietet einen prägnanten und gut verständlichen Überblick über den Einsatz von Algorithmen und deren Konsequenzen für die Rechtsanwendung.Nach einigen informatischen Grundlagen zu Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und Big Data, werden verschiedene Anwendungsfälle von Algorithmen im privaten und öffentlichen Sektor dargestellt. Ein eigener Abschnitt ist dem Referenzfeld Umweltschutz und Mobilität gewidmet.Schwerpunktmäßig befasst sich das Werk mit den rechtlichen Problemen, die der Einsatz von Algorithmen mit sich bringt. Insbesondere gehen die Autoren auf verfassungsrechtliche Aspekte wie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den allgemeinen Gleichheitssatz näher ein und zeigen Möglichkeiten zur Regulierung, inklusive haftungsrechtlicher- und prozessualer Bezüge, auf.Vorteile auf einen Blick knappe, gut verständliche Darstellung rechtlicher Fragestellungen zu Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und Big Data mit Erläuterungen zum Datenschutz im Rahmen der DSGVO mit Anwendungsfällen aus dem öffentlichen und privaten Sektor ZielgruppeFür Studierende mit Interesse am oder Schwerpunkt im IT-Recht, Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, Datenschutzbeauftragte, Juristinnen und Juristen in Behörden, Fachanwaltschaft für IT-Recht und alle Interessierten.
Mit 800 Kommentierungsseiten bietet der neue Kompakt-Kommentar eine kostengünstige Alternative zu umfangreicheren Kommentaren. Er wertet die für das öffentliche Baurecht entscheidenden Leitentscheidungen, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, präzise und verständlich aus und beleuchtet sie kritisch, was einen schnellen und sicheren Zugang zu den komplexen Inhalten des Öffentlichen Baurechts ermöglicht. Das Werk berücksichtigt die Änderungen des BauGB durch das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden, das 2013 in Kraft trat. Die Vorteile sind ein hohes Niveau zu einem günstigen Preis, eine hervorragende Eignung für eine erste Orientierung im Öffentlichen Baurecht und eine umfassende Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Autoren sind Hans D. Jarass, ein renommierter Staatsrechtslehrer und Direktor des ZIR Forschungsinstituts an der Universität Münster, sowie Martin Kment, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Augsburg. Die Zielgruppe umfasst Hochschullehrer, Referendare, Studierende, Richter, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungsfachleute in Kommunen, Bauämtern und Vermessungsämtern sowie Architekten und Ingenieure.
Zugleich eine Untersuchung zu den Sonderrechten für ausgewählte Energieleitungsvorhaben, zur legislativen Bedarfsplanung und zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
Die Steuerungsansatze zur Beschleunigung des Ausbaus der deutschen Energienetzinfrastruktur sind vielfaltig, haben aber noch nicht ihre vollen Potentiale ausgeschopft. Zur Bewaltigung dieses drangenden Problems stellt Martin Kment dem breiten Spektrum bislang unterbreiteter Empfehlungen und Anregungen einen neuen Optimierungsvorschlag an die Seite: die Flexibilisierung der Netzverknupfungspunkte. Detailliert erlautert er hierzu die Bestimmungstypik der Netzverknupfungspunkte und bestimmt den Grad ihrer Verbindlichkeit fur die Projektidentifikation. Auf dieser Grundlage werden an den Gesetzgeber adressierte Vorschlage zur Flexibilisierung der Netzverknupfungspunkte und damit des Netzausbaus formuliert. Die Untersuchung fuhrt auch zu Abgrenzungsfragen zwischen und innerhalb der deutschen Staatsgewalten.
Lückenschluss in der Nachhaltigkeitsdogmatik nach neuseeländischem Vorbild
Auf der Suche nach Lösungen für die drängenden umweltpolitischen Fragen der Gegenwart liefert Nachhaltigkeit einen Kompass, der sich in den letzten Jahrzehnten schrittweise zu einem gesellschaftlich anerkannten Orientierungspunkt verdichtet hat. Über das internationale und europäische Recht ist er in die nationale Rechtsordnung transportiert worden und durchzieht dort weite Bereiche des nationalen Verwaltungsrechts. Gleichwohl ist sein Gehalt weiterhin unklar. Gerade bei der konkreten, praktischen Anwendung treten Unsicherheiten offen zutage: Welchen inhaltlichen Gehalt besitzt die Nachhaltigkeit auf verwaltungsrechtlicher Ebene? Welche Anforderungen stellt sie an die Rechtsanwendung? Wie und wohin steuert sie das Verwaltungsrecht? Diesen Fragen geht Martin Kment nach und sucht hierzu Anlehnung im Recht Neuseelands. Das auf nachhaltiges Management ausgerichtete Umwelt- und Ressourcenschutzrecht des am anderen Ende der Welt gelegenen Staates liefert den Kontrastpunkt, um über die Präzisierung und Optimierung des Nachhaltigkeitsansatzes in Deutschland nachzudenken.
Das Raumordnungsgesetz (ROG) regelt die Gesamtplanung auf höchster Ebene und gibt Vorgaben für die Bauleit- und Fachplanung. Die Bedeutung des Raumordnungsrechts wächst durch großflächige Einzelhandelsprojekte, Infrastrukturvorhaben und Windkraftanlagen. Mit dem Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften wurde das ROG grundlegend novelliert. Es umfasst nun obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und die Prüfung von Projektalternativen im Raumordnungsverfahren sowie die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur maritimen Raumplanung (2014/89/EU). Zudem werden länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz und die Berücksichtigung von in Raumordnungsplänen festgelegten Zielen bei bergrechtlichen Vorhaben eingeführt. Der neue NomosKommentar zum ROG erläutert die Gesetzesänderung detailliert und kommentiert ergänzendes sowie abweichendes Landesrecht. Zahlreiche Querverweise verdeutlichen das Zusammenspiel der Normen auf Bundes- und Landesebene. Die umfassende Analyse sämtlicher Aspekte des materiellen Raumordnungsrechts umfasst auch verfahrens- und prozessrechtliche Fragen. Das erfahrene Autorenteam vereint Expertise aus behördlicher Praxis, richterlicher Entscheidungsfindung und universitärer Forschung.
Die Energiewende bleibt unverändert das bestimmende Thema der Energiewirtschaft. Verändert hat sich jedoch die Rolle der Kommunen. Waren diese zu Beginn verstärkt damit befasst, auf die neuen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu reagieren, so entwickeln sie sich zunehmend zu einem aktiven Gestalter. Doch welche Potenziale und Chancen das Energierecht für Kommunen bereithält, aber auch welche rechtliche Anforderungen es an sie stellt, will der vorliegende Tagungsband beschreiben. Dabei bleibt die Betrachtung nicht beim energiewirtschaftlichen Wettbewerb und anderen klassischen Themenfeldern stehen, sondern behandelt auch Innovationsfelder wie Elektromobilität, Digitalisierung und Energieeffizienz.