Wahl des Betriebsrats
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Seit August 2001 müssen Betriebsräte mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz arbeiten. Die Neuauflage des seit über zwanzig Jahren bewährten Basiskommentars informiert kompetent über alle geänderten und neuen Bestimmungen. Die Änderungen im Einzelnen: - tief greifende Änderungen bei der Betriebsratswahl, u. a. durch ein vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe, - Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsbegriffs durch Tarifvertrag, - die Möglichkeit der Wahl eine Spartenbetriebsrates und eines Betriebsrats in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen, - verbesserte Arbeitsgrundlagen und erweiterte Rechte für Betriebsräte, z. B. im Bereich der Berufsbildung und beim betrieblichen Umweltschutz. Als einer der ersten bietet der bewährte Basiskommentar eine zuverlässige Orientierungshilfe bei der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes.