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Schuldrecht

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Die Neuauflage des Skripts setzt sich mit der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), mit Erfüllung, Aufrechnung und Erlass, mit dem vertraglichen und gesetzlichen Rücktrittsrecht, mit der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (§ 314 BGB) und mit Einwendungen und Einreden auseinander. Bezüglich der Darstellung der Gläubiger- und Schuldnerstellung werden insbesondere behandelt: Vertrag zugunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Drittschadensliquidation, Abtretung und cessio legis, Schuldübernahme, Erfüllungsübernahme und Vertragsübernahme sowie Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern.

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Schuldrecht, Franz Thomas Roßmann

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2003
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