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Studien zur kirchlichen Rechtskultur

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Die Beiträge des Sammelbandes behandeln unter verschiedenen Gesichtpunkten und Blickwinkeln kirchenrechtliche Fragen wie: die Sondervollmachten der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Die“, die zunehmende Inanspruchnahme der Rechtsform des „Rescriptum ex Audientia SS. mi“, die vom Apostolischen Stuhl beanstandete Bezeichnung „Partikularnormen“ der Deutschen Bischofskonferenz, die der Kongregation für die Glaubenslehre zur Behandlung vorbehaltenen Straftaten, Fragen um die Domkapitel und ihre Mitglieder, insbesondere die nichtresidierenden Domkapitulare, die „Mainzer Gespräche“ als Ort des Dialogs zwischen theologischem und akademischen Lehramt, der Umgang mit „wandernden“ Priesteramtskandidaten und die Bedingungen einer vollgültigen Eucharistiegemeinschaft. Die zum Teil an nicht leicht zugänglichen Orten erstpublizierten Studien verbindet das Bemühen um die auch von kirchlicher Seite immer wieder beschworene „Rechtskultur der Kirche“. Wunde Punkte werden aufgedeckt und so der Blick für mögliche Verbesserungen freigegeben.

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Studien zur kirchlichen Rechtskultur, Heribert Schmitz

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2005
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