JVEG
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Der neue Kommentar ist auch wirklich neu, denn Konzept und Kommentierung sind von vornherein und stringent am JVEG ausgerichtet! Die synoptischen Gegenüberstellungen des Wortlauts von JVEG/ZuSEG/EhrRiEG vor der Kommentierung jedes (!) Paragrafen des JVEG beziehen die beiden bisherigen Gesetze, die noch einige Zeit neben dem JVEG Bedeutung haben, in die Kommentierung ein. Die gründliche Kommentierung verarbeitet Rechtsprechung bis Juli 2004, Gesetzgebund bis Ende 2004 und stellt - für einen klassisch-juristischen Kommentar nicht selbstverständlich - vor allem die systematischen Zusammenhänge auch sprachlich für Nichtjuristen verständlich und nachvollziehbar dar. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis, Einführung in das JVEG (Materialien, Zielsetzung, Systematik; S. 23-39), Inhaltsübersichten vor der einzelnen Kommentierung und Stichwortverzeichnis gehören natürlich dazu. Mehr als ein reiner Kommentar beschreibt, strukturiert und erläutert der „Zimmermann“... ... den Verlust der Vergütungsansprüche als Sachverständiger (Exkurs zu § 8 JVEG; S. 152-192) ... die Haftung als herangezogener Sachverständiger (Anhang 1; S. 343-379) ... Ländervereinbarungen zu gemeinsamen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Kostengesetzen (Anhang 2; S. 381-391) ... ein einfach durchführbares (Excel) internes System der Kostenerfassung durch Sachverständige für die Abrechnung