Zivilrechtliche Probleme bei der Gewinnung, Konservierung und Anwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut
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Mit dem Begriff „Stammzellen“ wird derzeit noch in erster Linie die in den letzten Jahren gesellschaftlich sehr kontrovers geführte Diskussion über die Forschung mit embryonalen Stammzellen verbunden. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich allerdings mit einer von der Öffentlichkeit weitaus weniger beachteten Entwicklung, nämlich der Möglichkeit, Stammzellen aus dem Nabelschnurblut eines neugeborenen Kindes zu gewinnen. Im Zusammenhang mit diesen gerade nicht embryonalen Stammzellen aus dem auch als Plazentarestblut bezeichneten Nabelschnurblut bestehen derzeit noch viele ungeklärte rechtliche Fragen. Jene, die aus zivilrechtlicher Sicht relevant sind, bilden den Schwerpunkt der folgenden Untersuchung. Um die Notwendigkeit der Klärung dieser Fragen zu verdeutlichen, wird hierbei zunächst der medizinische Kontext erörtert. Im Anschluss daran erfolgt eine nähere Betrachtung der sich ergebenden juristischen Fragestellungen.