Die Elementarschadenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland als Element der finanziellen Risikovorsorge gegen Naturereignisse
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Die Schäden der Hochwasser 2002 in Deutschland waren nur zu einem geringen Teil versichert. Deshalb wurden staatliche Hilfen aufgelegt, die zu einer öffentlichen Auseinandersetzung über den Umgang mit Naturrisiken und zu der Forderung einer Versicherungspflicht führten. Hier setzt die Arbeit an, in deren Mittelpunkt die Eingriffsoptionen des Staates in die Versicherungsmärkte und die hieraus entstehenden Wechselwirkungen mit anderen Elementen des Katastrophenmanagements stehen. Eine empirische Untersuchung dieses Versicherungsmarktes und ein Fallbeispiel zu den Hochwassern 2002 bilden die methodische Basis. Es wird gezeigt, dass die freiwillige Vorsorge derzeit unzureichend ist, auch wenn für ein Marktversagen nur wenige Indizien ersichtlich sind. Anhand von idealtypischen Referenzkriterien wird verdeutlicht, dass bisherige Vorschläge für eine Marktregulierung unzureichend sind.