Vaterschaftstests
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Frauke Brosius-Gersdorf widmet sich in ihrer Arbeit den einfachgesetzlichen und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen der juristische Vater eines Kindes berechtigt ist, seine leibliche Vaterschaft untersuchen zu lassen. Sie zeigt, dass der rechtliche Kindesvater unter bestimmten Voraussetzungen einen grundrechtlich verbürgten Anspruch hat festzustellen, ob zu „seinem“ Kind eine biologisch-genetische Beziehung besteht. Nach geltendem Zivilrecht kann der juristische Vater eines Kindes nur durch eine Vaterschaftsanfechtungsklage herausfinden, ob er der leibliche Kindesvater ist. Die Autorin arbeitet heraus, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen ein Verfahren vorsehen muss, das es dem juristischen Kindesvater erlaubt, seine leibliche Vaterschaft festzustellen, ohne seine Vaterschaft anfechten zu müssen. Bei der Ausgestaltung eines isolierten Vaterschaftsfeststellungsverfahrens sind jeweils unterschiedliche Verfahrensregelungen vorzusehen für eine Vaterschaftsuntersuchung unmittelbar nach der Geburt des Kindes und für eine Vaterschaftsfeststellung in einem späteren Lebensalter des Kindes.