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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (1BvR 80/95)

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„Für die kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung hat der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Schlussüberschusses eine angemessene Berücksichtigung der durch die Prämienzahlungen geschaffenen Vermögenswerte vorgesehen“ (VersR 2005, 1127) Die drei Referate im Rahmen der 30. Mannheimer Versicherungswissenschaftlichen Jahrestagung befassen sich mit der Substanz und den möglichen Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 im Verfahren 1 BvR 80/95. Neben einer eingehenden Würdigung des Urteils aus rechtswissenschaftlicher Sicht wird aus mathematisch-ökonomischer Sicht der Nutzen von Garantien in Altersversorgungsverträgen sowie der Nutzen von Finanzreserven bei der Erzeugung solcher Garantien beleuchtet. Schließlich erfolgt eine detaillierte Darstellung der Vorschläge des GDV zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (1BvR 80/95), Peter Albrecht

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2006
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