Das Beweisrecht im englischen Zivilrecht
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Das Beweisrecht des Common Law ist für den kontinentalen Juristen auf den ersten Blick schwer zu durchschauen und nachzuvollziehen. Das englische Beweisrecht (law of evidence) ist historisch gewachsenes Recht. Die Grundlagen gehen auf das über Jahrhunderte entwickelte case law zurück. Dabei ist es zu keiner systematischen Regelung des Beweisrechts gekommen. Die vorliegende Abhandlung behandelt das Beweisrecht im englischen Zivilverfahren. Nach einer Einführung in die wesentlichen Grundbegriffe des englischen Beweisrechts wird im zweiten Teil die historische Entwicklung dieses Rechtsgebiets skizziert. Besonderer Augenmerk ist dabei auf die jeweilige Ausprägung des Zivilverfahrens und die Rolle der Verfahrensbeteiligten gerichtet. Im dritten Teil wird das «neue» Beweisrecht nach der Einführung der Civil Procedure Rules und des Civil Evidence Act 1995 dargestellt.