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Ein neues Internationales Vertragsrecht für Europa - der Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung

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Wer grenzüberschreitend handeln möchte, bedient sich dazu des Vertrags. Die Transnationalität des Vertrags führt allerdings zu Rechtsunsicherheit. Denn jedes Gericht wendet zur Bestimmung des auf den Vertrag anwendbaren Rechts sein eigenes IPR an. Vor welches Forum der Vertrag im Streitfall gelangen wird, lässt sich aber nicht stets mit Gewissheit vorhersehen. Rechtssicherheit schafft nur ein einheitliches Internationales Vertragsrecht. Das gilt auch und gerade im Binnenmarkt, lässt doch die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung dem Kläger häufig die Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen und lädt ihn damit nachgerade zum Forum Shopping ein. Einheitlichkeit gewährleistete bislang das Europäische Schuldvertragsübereinkommen von Rom aus dem Jahre 1980 (EVÜ). Seine Tage sind indes gezählt. Es soll nach den Vorstellungen der EG-Kommission in eine EG-Verordnung, die sog. Rom I-VO, überführt werden. Das Gesetzgebungsverfahren wurde mit Vorlage des „Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)“ am 15.12.2005 eingeleitet (KOM [2005] 650 endg.). Der Vorschlag der Kommission möchte das europäische Internationale Vertragsrecht nicht revolutionieren, sondern behutsam fortentwickeln. Denn das EVÜ hat sich in der Praxis bewährt. Gleichwohl sind einige bedeutsame Änderungen vorgesehen. Zukünftig soll die Wahl nichtstaatlichen Rechts möglich sein, die Ausweichklausel des Art. 4 Abs. 5 S. 2 EVÜ gestrichen und eine Rechtswahl bei Verbraucherverträgen ausgeschlossen werden. Geplant ist außerdem die Schaffung im EVÜ bislang nicht enthaltener Anknüpfungsregeln für Vertreterverträge, die dinglichen Wirkungen einer Zession, Gesamtschulden und die gesetzliche Aufrechnung. Darüber hinaus werden noch zahlreiche weitere Fortentwicklungen des EVÜ angestrebt. Die in diesem Tagungsband enthaltenen Beiträge beleuchten den Verordnungsvorschlag kritisch und geben zahlreiche Anregungen für das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren. Das Werk ist unverzichtbar für im Internationalen Vertragsrecht tätige Rechtsanwälte, Notare, Richter, Verbandsjuristen und Rechtswissenschaftler. Es enthält Beiträge von Prof. Dr. Franco Ferrari; Prof. Dr. Abbo Junker; Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger; Dr. Matthias Lehmann, DEA, LL. M.; Prof. Dr. Stefan Leible; Prof. Dr. Ulrich Magnus; Harry C. Sigman; Prof. Dr. Dennis Solomon, LL. M.; Prof. Dr. Ulrich Spellenberg; Prof. Dr. Ansgar Staudinger; Prof. Dr. Karsten Thorn, LL. M.

Book variant

2007, paperback

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