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Hessisches Personalvertretungsgesetz

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Grundgedanke des Personalvertretungsgesetzes ist die Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil. Mit dem Kommentar wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe Rechnung getragen. Die Vorschriften werden im Einzelnen prägnant und unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung veranschaulicht. Die Erläuterungen orientieren sich an den neuesten Gesetzesänderungen; auf Einzelfälle aus der Rechtsprechung wird verstärkt verwiesen. Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext im Zusammenhang vorangestellt. Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis, ein detailliertes Literaturverzeichnis und ein ausführliches Stichwortverzeichnis führen zielsicher zu den jeweils gewünschten Informationen. Die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte und dafür zu verwendende Formulare und Vordrucke sind im Anhang aufgeführt. Der Kommentar nützt als kompetenter und zuverlässiger Praxis-Ratgeber dem öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräten, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichten und Rechtsanwälten, kurz allen mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen. Der Verfasser, Dr. Bernhard Burkholz, ist als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main überwiegend mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstrechts befasst; er ist zudem Mitglied in den Vertretungsorganen der Richterinnen und Richter •

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Hessisches Personalvertretungsgesetz, Bernhard Burkholz

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2010
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