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Hessisches Personalvertretungsgesetz

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Der Grundgedanke des Personalvertretungsgesetzes ist die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Entscheidungen ihrer Dienststellen. Durch demokratisch legitimierte Personalvertretungen sind sie an relevanten Verwaltungsentscheidungen beteiligt. Der Kommentar bietet eine aktuelle, kompakte und leicht verständliche Arbeitshilfe, die praxisorientiert die Vorschriften erläutert und aktuelle Rechtsprechung einbezieht. Die Erläuterungen berücksichtigen die neuesten Gesetzesänderungen und verweisen auf relevante Einzelfälle. Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis, ein detailliertes Literaturverzeichnis sowie der Gesetzestext im Kontext und ein ausführliches Stichwortverzeichnis ermöglichen eine gezielte Informationssuche. Im Anhang sind die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte sowie die entsprechenden Formulare und Vordrucke abgedruckt. Der Kommentar dient als kompetenter Praxis-Ratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Ländern, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwälte sowie für alle mit Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen. Der Verfasser, Dr. Bernhard Burkholz, ist Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und beschäftigt sich überwiegend mit Rechtsstreitigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstrechts.

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Hessisches Personalvertretungsgesetz, Bernhard Burkholz

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2014
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