Kopplungsgeschäfte im europäischen und deutschen Wettbewerbsrecht
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Die besondere Problematik von Kopplungsverträgen – deren Gegenstand jede beliebige Form der Verknüpfung von Waren oder gewerblichen Leistungen sein kann – besteht darin, dass sie einerseits bei entsprechender Ausgestaltung sowohl zur Erschließung neuer Märkte, zu einer Belebung des Wettbewerbs und damit letztlich zur Integration der Märkte führen können, dass sie andererseits jedoch auch zur Zementierung bestehender wettbewerbsgefährdender Strukturen und durch Abschottung zur Verhinderung des Markteintritts von Newcomern eingesetzt werden können. Diese wettbewerbliche Ambivalenz hat dazu geführt, dass ihre kartellrechtliche Behandlung äußerst umstritten ist. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit den kartellrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kopplungsgeschäften.