Der Prozessgegenstand im österreichischen Strafverfahren
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Der Prozessgegenstand ist jener Lebenssachverhalt, über den im Strafverfahren entschieden werden soll. Mit ihm sind wesentliche Konsequenzen verbunden: Als Gegenstand der Anklage ermächtigt und verpflichtet er das Gericht einerseits zur Erledigung und begrenzt er andererseits dessen Kompetenz. Mit der Erledigung geht das Verbot der neuerlichen Strafverfolgung (ne bis in idem) einher. Die vorliegende Monografie beleuchtet den Umfang des Prozessgegenstands mit Blick auf die sich an dessen Erledigung knüpfenden Konsequenzen. Dabei werden verfassungs- und europarechtliche Gesichtspunkte ebenso berücksichtigt wie straf- und prozessrechtliche. Neben dogmatischen Überlegungen zur geltenden Rechtslage finden sich auch Vorschläge für die bevorstehende Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens.