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Beweisrecht im Verwaltungsprozess

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Das Beweisrecht ist ein zentrales Thema im Verwaltungsprozessrecht mit großer praktischer Bedeutung in Bereichen wie Ausländer- und Asylrecht, Beamten- und Disziplinarrecht sowie im Bau-, Umwelt- und Technikrecht. Der neue Leitfaden bietet einen systematischen Gesamtüberblick und legt einen besonderen Schwerpunkt auf Beweisanträge, die für Anwälte von entscheidender Bedeutung sind. Diese Anträge informieren die Beteiligten über den Stand der gerichtlichen Meinungsbildung und halten Verfahrensrügen offen. Der Leitfaden behandelt alle relevanten Aspekte, von der Formulierung der Beweisanträge über deren Entscheidung durch das Gericht bis zu den Reaktionsmöglichkeiten auf abgelehnte Anträge. Da Beweisanträge sowohl für Rechtsanwälte als auch für Richter fehleranfällig sind, ist das vermittelte „Handwerkszeug“ besonders wichtig. Neben dem Beweisantragsrecht werden auch Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, Beweislast und Beweismaß erläutert, wobei die verwaltungsprozessualen Besonderheiten hervorgehoben werden. Ein Anhang enthält Beispiele aus der Gerichtspraxis. Der Autor bringt langjährige Erfahrung in Verwaltungsprozessen mit und leitet das Fachinstitut für Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts. Der Leitfaden richtet sich an Rechtsanwälte, Verwaltungsrichter, Behördenvertreter sowie Unternehmensjustitiare und Verbandsjuristen, die sich mit verwaltungsprozessualen Fragen beschäftigen.

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Beweisrecht im Verwaltungsprozess, Hans-Peter Vierhaus

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2011
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