Eine soziologische Theorie des Rechts
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Einer soziologischen Theorie des Rechts, die sich der Systemtheorie Niklas Luhmanns verpflichtet weiß, muss es um die Fremdbeschreibung des Rechtssystems (dazu zählen Rechtspraxis, Rechtsdogmatik, Juristische Methodenlehre, Rechtsphilosophie / Rechtstheorie) als eines sich selbst beschreibenden Systems gehen. Dass ein solches Vorhaben die „Rechtswissenschaft“ irritiert, dürfte außer Zweifel stehen. Wenn Irritation aber eine der Produktivkräfte einer ko-evolutionären Entwicklung sozialer Systeme ist, gibt es guten Grund, daran nachhaltig zu arbeiten. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, sämtliche Bauelemente einer soziologischen Theorie des Rechts bereits abschließend zu beschreiben, wohl aber die Hoffnung formuliert, einige ihrer Grundfragen auf ein angemessenes Theorieniveau zu bringen. Zu diesen zählen Begriff und Funktion, Geltung und Wirksamkeit des Rechts, die Unterscheidung von Recht und Unrecht sowie das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit. Die Ausdifferenzierung des Rechtssystems lässt nach seiner Evolution, Hierarchie und Rationalität fragen. Am Schluss der Untersuchung steht eine Analyse der strukturellen Kopplungen des Rechtssystems mit den Funktionssystemen Politik und Wirtschaft.