Die rechtzeitige Einleitung deutscher und englischer Insolvenzverfahren
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Eine frühe Eröffnung von Insolvenzverfahren erleichtert in der Regel die nachhaltige Sanierung des Schuldnerunternehmens. Für dessen effektive Restrukturierung und Fortführung ist vor allem ein gewisses Mindestmaß an Restvermögen erforderlich. Nur in diesem Fall kann aus einer entsprechend großen Zahl an Handlungsalternativen ausgewählt werden, um die erfolgversprechendste Maßnahme umzusetzen. Regelmäßig reicht aber das im Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung vorhandene Schuldnervermögen nicht einmal aus, um die zu erwartenden Kosten des Verfahrens zu decken. Eine Hauptursache für die verspätete Stellung des Insolvenzantrages ist die mangelnde Motivation der Entscheidungsträger auf Schuldner- und Gläubigerseite. Schließlich ist ein Insolvenzverfahren mit nicht unerheblichen Eingriffen in die Rechte der Beteiligten verbunden. An diesem Punkt setzt das Werk an. Das Umfeld der Untersuchung ist dabei vorrangig das Spannungsfeld zwischen einer möglichst frühen Einleitung des Insolvenzverfahrens bei ausreichender Vermögensmasse und dem berechtigten Interesse der Beteiligten an einem selbstbestimmten Handeln ohne hoheitlichen Zwang. Der Autor geht dazu zunächst ausführlich der Frage nach, welche grundsätzliche Rechtfertigung Insolvenzverfahren als erhebliche Eingriffe in die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Beteiligten haben. In einem weiteren Schritt erfolgt eine gründliche Darstellung der Terminierungsregeln, welche in Deutschland und England den Zeitpunkt der Eröffnung von Insolvenzverfahren markieren. Auch wird die dabei bestehende Motivationslage der Akteure auf Schuldner- und Gläubigerseite einer ausgiebigen Analyse unterzogen. Daran anschließend beschreibt und bewertet der Autor die in den untersuchten Rechtsordnungen bestehenden Anreiz- und Sanktionsmechanismen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zur Erreichung der rechtzeitigen Auslösung von Insolvenzverfahren.