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Beamtenversorgungsgesetz

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Zum Werk Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gehört zu den zentralen Materien des Beamtenrechts. Es regelt die Pensionsansprüche von Beamten und Richtern im Bund. Die Versorgungsgesetze der Länder, die für die Pensionen von Landes- und Kommunalbeamten einschlägig sind, enthalten in vielen Bereichen gleichlautende Vorschriften. Der neue Handkommentar erläutert das Beamtenversorgungsgesetz übersichtlich und praxisorientiert. Berücksichtigt werden dabei auch die Landesversorgungsgesetze. Wichtige Schwerpunkte sind: - Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag - Hinterbliebenenversorgung - Unfallfürsorge - Übergangsgeld, Ausgleich - Anpassung von Versorgungsbezügen - Versorgung besonderer Beamtengruppen, etwa Beamte auf Zeit und Professoren Vorteile auf einen Blick - die Versorgungsgesetze der 16 Bundesländer sind mit berücksichtigt - anschauliche Erläuterung mit vielen Anwendungsbeispielen - mit Einführung in das Beamtenversorgungsrecht Zum Autor Der Autor war über anderthalb Jahrzehnte Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags Sachsen-Anhalt. Vorher war er in der bayerischen Staatsverwaltung tätig. Er ist durch zahlreiche beamtenrechtliche Publikationen ausgewiesen. Zielgruppe Für Beamte im höheren und gehobenen Dienst in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Soldaten, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte, insbes. Fachanwälte für Verwaltungsrecht, sowie Hochschullehrer und Studierende an Verwaltungsfachhochschulen und Universitäten.

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Beamtenversorgungsgesetz, Andreas Reich

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2013
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(Hardcover)
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