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Droht die Energiewende auf lokaler Ebene an den durch den Bund und das Land NRW definierten Zielen zur Erzeugung von elektrischem Strom durch Windenergie zu scheitern? Kann § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB die bauplanungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen (WEA) ermöglichen, um deren weitgehenden Ausschluss zu erreichen? Matthias Niedzwicki untersucht, in welchem Umfang Konzentrationszonen für WEA ausgewiesen werden müssen, um einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB zu erstellen. Zudem wird erörtert, ob Flächenmindestgrößen für Konzentrationszonen den kommunalen Planungsträgern vorgegeben werden können, falls die Energiewende gefährdet ist. Des Weiteren wird analysiert, ob WEA aus dem Anwendungsbereich des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB ausgeschlossen werden können. Abschließend wird erörtert, ob die Windnutzung rechtlich ähnlich wie der Braunkohletagebau in planungsrechtlicher Hinsicht gefördert werden kann. Wichtige Determinanten sind die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und die Eigentumsgewährleistung privater Grundstückseigentümer.
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Windenergie und Planungsrecht, Matthias Niedzwicki
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- 2014
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