Der Schuldbeitritt zu Sicherungszwecken nach türkischem und deutschem Recht
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Der Schuldbeitritt ist trotz seiner hohen praktischen Bedeutung im deutschen Recht nach wie vor nicht gesetzlich geregelt. Das neue Türkische Obligationengesetz hat den Schuldbeitritt erstmals kodifiziert und den Regeln der Gesamtschuld unterstellt. Zugleich werden die Formvorschriften der Bürgschaft auf alle Personalsicherheiten und damit auch auf den Schuldbeitritt zu Sicherungszwecken ausgedehnt. Ziel der Arbeit ist es insbesondere, dem deutschen Rechtsanwender einen umfassenden Zugang zum türkischen Recht der Personalsicherheiten zu gewähren. Ferner nimmt die Arbeit zu den zentralen Streitfragen in beiden Rechtsordnungen Stellung. Schwerpunkte der Arbeit liegen auf den Voraussetzungen des Schuldbeitritts in Abgrenzung zu anderen Personalsicherheiten, namentlich zur Bürgschaft und zur Garantie, der Form des Schuldbeitritts, dem Verhältnis von Erst- und Beitrittsschuld sowie den Einwendungen und Einreden des Beitretenden gegenüber dem Gläubiger.