Umsatzsteuer 2015
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Die aktuelle Arbeitsgrundlage zur Umsatzsteuer Die Broschüre 'Umsatzsteuer 2015' enthält die wichtigsten Materialien für die Bearbeitung umsatzsteuerlicher Fragen: UStG und UStDV mit Rechtsstand 1.1.2015 Umsatzsteuer-Anwendungserlass in konsolidierter Fassung mit Rechtsstand 1.1.2015 mit optischen Hervorhebungen der Änderungen in 2014 kommentierende Hinweise der Referenten zu den Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bis einschließlich 1.1.2015 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie mit Rechtsstand 1.1.2015 Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie mit Rechtsstand 1.1.2015 Wichtige gesetzliche Neuerungen in 2014 Im Laufe des Jahres 2014 hat es im Bereich der Umsatzsteuer wieder viele praxisrelevante Änderungen gegeben. Darüber hinaus sind zum 1.1.2015 wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten, insbesondere zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronischen Dienstleistungen. Der aktuelle Leitfaden geht auf alle Änderungen mit praxisorientierten Gestaltungsmöglichkeiten ein. Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Alle Änderungen in 2014 Die Praxis orientiert sich vor allem an dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Er enthält kommentarähnliche Anweisungen der Finanzverwaltung mit Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In dem in der Broschüre abgedruckten Text sind die im Laufe des Jahres 2014 erfolgten Änderungen der Verwaltungsanweisungen durch Fettdruck hervorgehoben, damit dem Leser die aktuellen Entwicklungen ins Auge fallen. Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Umfangreiche Anmerkungen Die jeweiligen Abschnitte des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses haben die Verfasser um grau hinterlegte und damit deutlich von den amtlichen Texten abgesetzte Anmerkungen ergänzt. Diese Anmerkungen stellen keine umfassende Kommentierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses dar. Vielmehr geht es darum, aktuelle Entwicklungen zu verdeutlichen und Hinweise auf noch nicht in dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass verarbeitete Rechtsprechung zu geben. Außerdem stellen die Verfasser vor allem dort die Rechtslage ausführlich dar, wo die Verwaltung auf Positionen verharrt, die durch die Rechtsprechung überholt sind.