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„Siedlung“ ist ein allgegenwärtiges und komplexes Thema, das durch zahlreiche rechtliche Regelungen geprägt wurde, die sich im Laufe der Geschichte entwickelt haben. Diese Regelungen betreffen die Anlage und Gestaltung von Siedlungen aus wirtschaftlichen und politischen Motiven. Der ambivalente Charakter von Siedlungen reicht von existenzieller wirtschaftlicher Versorgung über Toleranz bis zur Sicherung von Herrschaft. Das Reichssiedlungsgesetz von 1919 stellt die zentrale Rechtsquelle für das landwirtschaftliche Siedlungsrecht des 20. Jahrhunderts dar und entstand aus den Herausforderungen der jungen Weimarer Republik nach dem Ersten Weltkrieg. Der Gesetzgeber stützte sich auf Erfahrungen aus dem Königreich Preußen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Gemeinnützige Landgesellschaften und Siedlungsunternehmen spielten von Anfang an eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes, wobei sich ihre Aufgaben im Laufe der Zeit wandelten. In Westdeutschland konnten sie nach 1945 an ihre aktive Rolle anknüpfen, während sie in der Sowjetischen Besatzungszone liquidiert wurden. Nach 1990 wurden in den neuen Bundesländern Neugründungen vorgenommen. Seit dem Grundstückverkehrsgesetz von 1961 wird der Begriff der Siedlung zunehmend auf Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen angewandt, wodurch den Landgesellschaften eine bedeutende Verantwortung für die Gestaltung des landwirtschaftlich genutzten Raumes in Bezug auf moderne agrarische Stru
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Zur Entwicklung des landwirtschaftlichen Siedlungs- und Grundstücksrechts seit dem späten 19. Jahrhundert, Heiner Lück
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- 2017
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