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Ungeschriebene Kompetenzen der Gesellschafterversammlung ("Holzmüller-Doktrin")

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Gibt es neben den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Zustimmungskompetenzen der Gesellschafterversammlung einer Körperschaft noch zusätzliche, das heisst ungeschriebene? Für die AG bejaht das seit einiger Zeit die herrschende Ansicht in Deutschland, namentlich für bestimmte grundlegende Strukturänderungen (sog „Holzmüller-Doktrin“). In Österreich sind diese Fragen bislang nur sehr spärlich erörtert, und auch insoweit nur für Kapitalgesellschaften. Vollends nicht angesprochen (abgesehen von kurzen eigenen Beiträgen der Autoren dieser Monographie) erscheint, ob jene für die AG entwickelten Grundsätze auch auf andere Gesellschaftsformen entsprechend anwendbar wären. In Betracht kommen dafür nicht Personengesellschaften, sondern allein Körperschaften mit einer institutionalisierten Mitgliederversammlung als Willensbildungsorgan. Schwerpunkte dieser Untersuchung sind: - Prüfung für die österreichische AG, im Vergleich mit der deutschen - Ausdehnung auf die (österreichische) GmbH? - Erstreckung auf die Genossenschaft? - Anwendung auf den ideellen Verein? - Konkrete Anwendungsfälle einschlägiger Entscheidungskompetenzen sowie Folgefragen Diese Zustimmungsvorbehalte ergänzen die individuelle Komponente des Mitgliederschutzes („Gesellschaftsrechtliches Belastungsverbot“) um eine wichtige zweite, nämlich eine kollektive.

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Ungeschriebene Kompetenzen der Gesellschafterversammlung ("Holzmüller-Doktrin"), Heinz Keinert

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2018
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