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Die Behandlung des § 25a StVG (ruhender Verkehr) ist komplex, da Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr meist durch Kennzeichenanzeigen geahndet werden. Oft wird der Fahrer nicht vor Ort angetroffen, was zu vielen eingestellten Verfahren führt, wenn der Halter seine Fahrereigenschaft nicht angibt. Um dem entgegenzuwirken, wurde zum 1.4.1987 die Halterhaftung eingeführt, die es ermöglicht, den Fahrzeughalter mit Verfahrenskosten zu belasten, wenn er nicht zur Aufklärung beiträgt. Diese Regelung, obwohl nur ein Paragraph, führt in der Praxis zu zahlreichen Problemen, da immer mehr Tricks entwickelt werden, um Verwarnungs- oder Bußgelder zu umgehen, besonders nach der Erhöhung der Verwarnungsgelder. Die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema, vor allem auf der Ebene der Amtsgerichte, ist oft unübersichtlich, aber für alle Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Deutschland von Bedeutung. Das Werk bietet eine strukturierte rechtliche Bewertung, indem es die herrschende Meinung zu kritischen Fragen darstellt, ergänzt mit Literaturhinweisen und Praxistipps. Bei Themen, wo die Rechtsprechung unklar ist, werden praktische Lösungsvorschläge angeboten. So werden die wesentlichen Anwendungsprobleme umfassend behandelt. Detlef Stollenwerk, als Kommunalpraktiker erfahren, hat bereits zahlreiche Fachartikel zu diesem Thema veröffentlicht.
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Die sogenannte Halterhaftung nach § 25 a StVG, Detlef Stollenwerk
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- 2023
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