Wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche gegen die GmbH und ihre Gesellschafter
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Die Arbeit befaßt sich mit der Passivlegitimation bei wettbewerbsrechtlichen Abwehransprüchen. Es wird untersucht, ob und inwieweit GmbH, Vor-GmbH und Gesellschafter bei Wettbewerbsverstößen auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden können. Grundlage der Erörterungen ist der weitgefaßte wettbewerbsrechtliche Störerbegriff und 13 Abs. 4 UWG. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Inanspruchnahme der GmbH-Gesellschafter. Es wird aufgezeigt, daß auch der Gesellschafter für Wettbewerbsverstöße haftbar gemacht werden kann. Die Haftung der Vor-GmbH und der Gründungsgesellschafter wird in die Untersuchung mit einbezogen. Schließlich wird erörtert, wie sich die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf die Haftung für Wettbewerbsverstöße aus dem Gründungsstadium auswirkt.