Vertragliche Solidarität
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Die Zahl jener gesetzlichen oder richterlichen Normen, die dazu angelegt sind, die besonderen Interessen der »schwächeren« Partei des Vertrages gegenüber der anderen Vertragspartei zu schützen, hat in allen EU-Mitgliedstaaten und im EG-Recht in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Dabei hat sich eine unerfreuliche Kluft zwischen dem allgemeinen Vertragsrecht der älteren Zivilrechtskodifikationen und dem neuen sondergesetzlichen Schutzrecht entwickelt. Anhand des Beispiels der österreichischen Rechtsordnung (mit dem Schwerpunkt Verbraucherschutz) zeigt die Arbeit Wege auf, diese Kluft zu überwinden und den sich in den Sondergesetzen ausbildenden Grundsatz der vertraglichen Solidarität für eine Weiterentwicklung des allgemeinen Vertragsrechts zu nützen. Diese Wege werden für das europäische Vertragsrecht weiter ausgebaut: Der Brückenschlag zwischen allgemeinem und sondergesetzlichem Vertragsrecht, zwischen Verbraucherrecht, bürgerlichem Recht und Handelsrecht könnte so den Kern der geplanten Vereinheitlichung des Vertragsrechts in der Europäischen Union bilden.