Christian Thomasius zur Einführung
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Ein besonderer Reiz der Philosophie des Aufklärers Christian Thomasius (1655-1728) liegt im Spannungsverhältnis zwischen der fortschrittlichen Emanzipationsforderung des Selbstdenkens und der absolutistischen Staatstheorie. Während Thomasius in der Entwicklung seiner Rechtslehre die individuelle Rechtsposition stärker thematisierte, war die Definition des Staatszwecks in seiner Naturrechtslehre weitgehend durch die Konzeption des Obrigkeitsstaates geprägt. Wenngleich das Ziel des Staates für ihn die Glückseligkeit der Bürger war, so wurde dieses Ziel doch nicht von den individuellen Rechten des einzelnen Menschen bestimmt. Vielmehr sollte er seine natürliche Freiheit aufgeben und sich dem weltlichen Souverän unterwerfen.